
EU-Kommission erlässt Ausnahmen für Wearables in Batterieverordnung
Die EU-Kommission hat die Batterieverordnung so angepasst, dass kompakte Wearables weiterhin versiegelte Akkus nutzen dürfen. Die Regelbefreiung betrifft Smartwatches, Brillen und Fitness-Tracker, um technische und sicherheitstechnische Grenzen zu wahren.
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Das geplante Verbot von Geräten mit Akkus, die man als Endverbraucher nicht selber wechseln kann, hat eine wichtige Hürde genommen. Zum Wochenende wurde die neue Batterieverordnung vom EU-Umweltrat abgesegnet.
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