EU-Kommission erlässt Ausnahmen für Wearables in Batterieverordnung
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EU-Kommission erlässt Ausnahmen für Wearables in Batterieverordnung

Die EU-Kommission hat die Batterieverordnung so angepasst, dass kompakte Wearables weiterhin versiegelte Akkus nutzen dürfen. Die Regelbefreiung betrifft Smartwatches, Brillen und Fitness-Tracker, um technische und sicherheitstechnische Grenzen zu wahren.

14.07.2026

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