Die Europäischen Union legt fest: Akkus von Smartphones müssen ab 2027 austauschbar sein
Dass man den Akku seines Smartphones ganz ohne Werkzeug oder anderes Zubehör selber tauschen kann, funktioniert schon lange nicht mehr. Geht es nach der Europäischen Union, soll das ab dem nächsten Jahr wieder möglich sein.

Vielleicht kann sich der eine oder andere an die Anfänge des Handy-Zeitalters erinnern. Als Ende der 90er die Revolution des Mobilfunktelefons begann, gab es als Zubehör nicht nur Kopfhörer oder Schutzhüllen. Im Einzelhandel konnte man auch für nahezu jedes Modell einen neuen Akku kaufen. Das Tauschen war mit wenigen Handgriffen erledigt. Das war nicht nur praktisch, wenn der alte Akku an Kapazität verlor, sondern auch, wenn man unterwegs keinen Zugriff auf eine Stromquelle zum Laden hatte und durch eine zweite Batterie etwas mehr Laufzeit erhielt.
Back to the Roots
Zu diesem Konzept möchte die Europäischen Union zurück. In der Verordnung mit der Nummer 2023/1670 ist festgehalten, was für Smartphones und Tablets, die ab dem nächstem Jahr in der EU verkauft werden sollen, gilt. Die Akkus von Smartphones und Tablets müssen demnach vom Endkunden ersetzt werden können – ohne Fachwissen, Spezialwerkzeug oder anderes Zubehör. Darüber hinaus ist der Verzicht auf Klebstoffe, Alkohol oder andere Lösungsmittel (zum Entfernen des Akkus) vorgeschrieben. Geht es nach der Europäischen Union, erfolgt das Tauschen der Batterie einfach, indem man wie früher einen Deckel öffnet und den alten durch einen neuen Akku ersetzt. Der Schutz vor dem Eindringen von Flüssigkeiten und Staub soll dabei weiterhin zu jeder Zeit gewährleistet sein.
Einen Haken gibt es dann aber doch
In der Theorie und im Papier der Europäischen Union ist das Ganze nun festgelegt. Allerdings haben sich die Smartphone-Hersteller schon lange mit diesem Thema beschäftigt und hinter den Kulissen mit den Verantwortlichen einen Rahmenplan erstellt. Dieser schließt nahezu aus, dass wir ab dem nächsten Jahr Smartphones oder Tablets zu sehen bekommen, bei denen man den Akku tauschen kann. Die Verordnung der EU sieht nämlich vor, dass Geräte von den Vorgaben ausgeschlossen sind, wenn sie gewisse Bedingungen erfüllen. Wenn Akkus nach 500 vollständigen Ladezyklen im vollgeladenen Zustand eine Restkapazität von mindestens 83 Prozent der Nennkapazität aufweisen oder die Lebensdauer der Batterie mindestens 1.000 vollständige Ladezyklen beträgt und die Batterie nach 1.000 vollständigen Ladungen im vollgeladenen Zustand über eine Restkapazität von mindestens 80 Prozent der Nennkapazität verfügt, darf der Akku weiterhin fest verbaut werden. Diese Vorgaben werden beispielsweise beim iPhone und iPad schon lange eingehalten, sodass sich zumindest für Apple-Nutzer vorerst wohl nichts ändern wird.
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