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Apple umgeht EU-Akkupflicht mit Premium-Ausnahme

Trotz der neuen EU-Verordnung zum Akku-Tausch ab 2027 müssen iPhones nicht umgebaut werden. Apple nutzt eine Ausnahmeregelung für langlebige und wassergeschützte Geräte.
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AppTickerTeam
11.07.20264 Min. Lesezeit
Apple umgeht EU-Akkupflicht mit Premium-Ausnahme
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Die Europäische Union verschärft ab 2027 die Vorgaben für Smartphones: Hersteller müssen Geräte mit austauschbaren Akkus auf den Markt bringen. Für Apple bedeutet das jedoch keinen Umbau, da das Unternehmen eine spezifische Ausnahmeklausel für hochwertige Geräte in Anspruch nimmt. Während andere Branchenakteure wie Nintendo ihren Konstruktionsplan anpassen, bleiben die iPhones weiterhin mit versiegeltem Akku ausgestattet. Die aktuelle Debatte über den Akku-Tausch sorgt dennoch für Aufmerksamkeit in der Tech-Branche.

Hintergrund ist die neue EU-Verordnung, die die Nachhaltigkeit von Smartphones verbessern soll. Apple argumentiert, dass seine Geräte bereits heute die hohen Qualitätsstandards erfüllen, die für eine Befreiung von der Tauschpflicht erforderlich sind. Dies betrifft nicht nur aktuelle Modelle, sondern praktisch die gesamte iPhone-Produktlinie.

Premium-Ausnahme für iPhones

Die EU-Verordnung Commission Regulation (EU) 2023/1670 verpflichtet Smartphone-Hersteller ab 2027 zur Bereitstellung von Geräten mit austauschbaren Akkus. Der Akku-Tausch darf keine Spezialwerkzeuge erfordern und muss für den durchschnittlichen Verbraucher ohne besondere Herausforderungen durchführbar sein. Allerdings existiert eine wichtige Ausnahmeregelung in Annex II Part B, die Geräte von dieser Pflicht befreit, wenn sie bestimmte Langlebigkeits- und Schutzstandards erfüllen.

Diese Standards umfassen drei konkrete Anforderungen, die ein Gerät erfüllen muss:

  • Nach 500 vollständigen Ladezyklen muss der Akku mindestens 83 Prozent seiner Nennkapazität behalten.
  • Bei 1000 Zyklen ist ein maximaler Kapazitätsverlust von 20 Prozent erlaubt, was einer Restkapazität von 80 Prozent entspricht.
  • Das Gerät muss mindestens den IP67-Standard erfüllen und damit vor Staub und Wasser geschützt sein.

Alle modernen iPhone-Modelle erfüllen diese drei Kriterien und sind somit von der Verordnung ausgenommen. Apple bietet bei Akkuproblemen alternativ den Besuch im Apple Store oder das Self Repair Program für den Heimtausch an. Die versiegelte Bauweise des iPhones dient somit nicht nur der Haltbarkeit, sondern sichert auch die Befreiung von der neuen Akkuregelung.

Nintendo muss umbauen

Der aktuelle Hype um austauschbare Akkus wurde maßgeblich durch die Nintendo Switch 2 in der EU entfacht. Nintendo hat bestätigt, dass die Switch 2 in der EU einen vom Nutzer austauschbaren Akku erhalten wird. Dies führt oft zu Verwirrung, da die Nintendo Switch 2 einer anderen Rechtsgrundlage unterliegt als Smartphones.

Die Konsole unterliegt der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542, die keine Ausnahmeklauseln vorsieht. Nintendo hat keine Ausweichmöglichkeit, da die Konsole weder ein Smartphone noch ein Tablet ist und keine Wasserdichtigkeit aufweist. Die Nintendo Switch 2 kann also nicht von der Premium-Ausnahme profitieren, die Apple für das iPhone nutzt.

Der Kontrast zwischen beiden Geräten zeigt, wie unterschiedlich die Regulierung in der Praxis wirkt. Während Apple seine Geräte so konstruiert, dass sie automatisch von der Verordnung ausgenommen sind, muss Nintendo die Bauweise der Switch 2 für den EU-Markt anpassen. Dies verdeutlicht, dass nicht alle Gerätehersteller die gleichen Optionen haben, um den neuen Anforderungen zu genügen.

Herausforderung für Konkurrenten

Kleinere Smartphone- und Tablet-Hersteller könnten Schwierigkeiten haben, ihre Geräte für den EU-Markt umzukonstruieren. Manche Hersteller ziehen ihre Produkte möglicherweise komplett vom EU-Markt zurück, wenn die Umstellung zu aufwendig ist. Die neuen Anforderungen an die Akkukapazität und den Schutz vor Umwelteinflüssen stellen für kleinere Firmen eine erhebliche Hürde dar.

Zukünftige Geräte könnten von Grund auf mit der neuen Akkuregulierung entworfen werden. Große Hersteller wie Apple können die Ausnahmeregelung nutzen, während kleinere Firmen entweder ihre Produktlinien anpassen oder den EU-Markt ganz meiden müssen. Dies könnte zu einer weiteren Konsolidierung des Marktes führen.

Ob Hersteller den austauschbaren Akku auch in den USA anbieten, bleibt offen. Nintendo tut es zumindest vorerst nicht, was zeigt, dass die Änderungen oft regional begrenzt bleiben. Die unterschiedlichen Regulierungen in verschiedenen Märkten erschweren die globale Produktplanung für viele Hersteller.

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