EU stuft iPadOS als „Gatekeeper“ Betriebssystem ein – Apple muss nachbessern
Apple muss die weitreichenden Neuregelungen des Digital Markets Act auf sein iPad und iPadOS ausweiten. Die Europäische Union gibt dem Konzern sechs Monate Zeit, die Änderungen umzusetzen.

App Stores von Drittanbietern, Sideloading von Apps aus dem Internet, ohne den App Store besuchen zu müssen, ein Auswahlbildschirm für alternative Webbrowser – das alles sind Dinge, die es auf dem iPhone bis zum März dieses Jahres ohne einen Jailbreak nicht gab. Dann griffen die neuen Regeln des Digital Markets Act (DMA) und Apple musste die Vorgaben für das iPhone umsetzen, was mit dem Launch von iOS 17.4 dann auch geschah.
Bisher ging es bei den strengen Regeln immer nur um das iPhone, weil die Entscheider bei der Europäischen Union anfangs nur iOS als sogenanntes „Gatekeeper“-Betriebssystem eingestuft hatten. Das hat sich nun geändert, wie eine entsprechende Pressemitteilung der Europäischen Kommission belegt.
Alternative App Stores & Sideloading noch in diesem Jahr
Aus dem Schreiben geht hervor: Die gleichen Auflagen, die Apple für das iPhone umsetzen musste, greifen ab sofort auch für iPadOS. Zur Einstufung von iPadOS als Gatekeeper schreibt die Europäische Kommission Folgendes:
- Die Zahl der Geschäftskunden von Apple überstieg die quantitative Schwelle um das Elffache, während die Zahl der Endkunden nahe an der Schwelle lag und in naher Zukunft voraussichtlich noch steigen wird.
- Die Endnutzer sind an das iPadOS gebunden. Apple nutzt sein großes Ökosystem, um Endnutzer davon abzuhalten, zu anderen Betriebssystemen für Tablets zu wechseln.
- Geschäftskunden sind an iPadOS gebunden, weil es eine große und kommerziell attraktive Nutzerbasis hat und für bestimmte Anwendungsfälle wie Spiele-Apps wichtig ist.
Apple muss also bis spätestens Anfang November alle EU-Vorschriften für Gatekeeper-Plattformen, die wir bezüglich des DMA bereits auf dem iPhone gesehen haben, auch für das iPad umsetzen.
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