Regierungsbeschluss legt Richtlinien für "Recht auf schnelles Internet" fest
Künftig soll jeder deutsche Haushalt mit einer festgelegten Mindestgeschwindigkeit an das Internet angeschlossen werden. Ab dem 1. Juni 2022 muss ein Anschluss mindestens 10 MBit/s im Download liefern.

Das "Recht auf schnelles Internet" beschäftigt die Regierung schon recht lange. Mit einem neuen Gesetz verpflichtet die Regierung künftig Telekommunikationsanbieter, ihren Kunden ein entsprechendes Mindestangebot zur Verfügung zu stellen. Damit soll das Recht auf eine "angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe" verwirklicht werden.
Im auf der Webseite der Bundesnetzagentur veröffentlichten Entwurf der neuen Richtlinien mit dem Titel "Verordnung über die Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten" (TKMV) werden den Bürgern folgende Geschwindigkeiten zugesichert:
Internetanbindung
- im Download: mindestens 10,0 Megabit pro Sekunde
- im Upload: mindestens 1,7 Megabit pro Sekunde
- Latenz: höchstens 150,0 Millisekunden
Sprachkommunikationsdienste
- im Download: mindestens 64,0 Kilobit pro Sekunde
- im Upload: mindestens 64,0 Kilobit pro Sekunde
- Latenz: höchstens 150,0 Millisekunden
Die Verordnung gilt ab dem nächsten Monat, sie tritt ab dem 1. Juni 2022 in Kraft.
Mindestangebot auch für ländliche Gebiete
Zugegeben, wer in einer gut ausgebauten Stadt wohnt, kann über eine Downloadgeschwindigkeit von 10 MBit/s nur müde lächeln. Anders sieht es jedoch auf dem Land aus. Dort gehört ein Breitbandanschluss noch lange nicht zum Alltag. Die Bewohner dort profitieren also von der neuen Regelung.
Bisher musste sich die Telekom um die sogenannte Grundversorgung kümmern. Ab Juni können andere Unternehmen die geforderte Geschwindigkeit freiwillig anbieten. Sollten diese freiwilligen Angebote jedoch ausbleiben, kann die Bundesnetzagentur die Anbieter jedoch dazu verpflichten, woraus dann ein Versorgungsanspruch für Telekommunikationsdienste entsteht. Im schlimmsten Fall müssen dann sogar neue Leitungen verlegt werden.
So sieht das Mindestangebot aus
Grundsätzlich sollen jedem Bundesbürger "Sprachkommunikationsdienste sowie ein schneller Internetzugangsdienst für eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe" zur Verfügung stehen.
Die Anforderungen werden in dem veröffentlichten Papier wie folgt beschrieben:
- Suchmaschinen
- grundlegende Online-Werkzeuge für die Aus- und Weiterbildung
- Online-Zeitungen bzw. Online-Nachrichten
- Online-Bestellungen
- Online-Arbeitssuche
- Online-Banking
- Online-Behördendienste
- soziale Medien und Sofortnachrichtendienste
- Online-Anrufe und Videoanrufe
- Online-Inhaltedienste (Streaming)
- Teleheimarbeit inklusive üblicher Verschlüsselungsverfahren
- Online-Angebote zur beruflichen Vernetzung
Es besteht ab Juni also auch ein Recht auf das ruckelfreie Empfangen von Streamingangeboten, wenn auch nur in geringer Auflösung.
Sollte sich ein Provider weigern, die Mindestanforderungen an den Anschluss zu erfüllen oder die festgelegten Geschwindigkeiten nicht angeboten werden, können sich betroffene Bürger über ein spezielles Kontaktformular direkt an die Bundesnetzagentur wenden. Innerhalb eines Monats muss dann ein passendes Angebot von einem Telekommunikationsanbieter vorliegen. Geschieht das nicht, kann die Bundesnetzagentur ein oder mehrere Unternehmen verpflichten, ein Versorgungsangebot zu machen und, falls das Angebot vom Kunden angenommen wird, diesen ans Netz anschließen.
Das könnte dich auch interessieren
Weitere Geschichten aus Sonstiges.

Bundesnetzagentur verbietet "Telekom StreamOn" & "Vodafone Pass"
Die Zero Rating-Optionen StreamOn der Telekom sowie Vodafone Pass stehen vor dem Aus. Mit einer Pressemitteilung untersagt die Bundesnetzagentur den beiden Unternehmen ab dem 1. Juli 2022 die Vermarktung.
5G-Netzausbau: Mobilfunkanbieter klagen gegen die Vergabebedingungen der Bundesnetzagentur
Der Ausbau des 5G-Netzes hierzulande hat noch nicht einmal begonnen und gerät schon ins Stocken: Die Telekom, Vodafone und die Telefónica Deutschland Holding sind mit den Bedingungen des Netzaufbaus nicht zufrieden und haben jetzt Klage gegen die Bundesnetzagentur eingereicht.

GTA 6 Release-Datum: Ex-Entwickler warnt vor Verschiebung
GTA 6 Release-Datum könnte sich erneut verschieben. Ein Ex-Entwickler warnt vor einer Verzögerung um bis zu sechs Monate zugunsten der Qualität.

Geschichtsprofessor deckt KI-Betrug mit verstecktem Prüfungs-Trick auf
Ein US-Professor hat in einer Klausur eine unsichtbare Textfalle platziert. Das Ergebnis: Die überwältigende Mehrheit der Studenten nutzte KI-Tools und scheiterte daran.

GTA Online verschenkt 1 Million Dollar und bietet Bonus-Missionen ab 6. August
Rockstar Games verschenkt im August eine Million virtueller Währung und erhöht die Mission-Belohnungen in GTA Online. Parallel dazu klärt das Studio wichtige Details zu den physischen GTA-6-Editionen und deren Code-Einlösung.

Netflix wird verklagt wegen gestohlener Nicolas-Cage-Premiere
Der Produzent Simon Afram und seine Firma Op-Fortitude verklagen den Streaming-Riesen auf über 112 Millionen Dollar. Grund: Eine unverschlüsselte Festplatte mit dem unveröffentlichten Film Fortitude wurde aus den Büros von Netflix entwendet.
Kommentare
Sei der Erste, der hier kommentiert.
Du musst angemeldet sein, um zu kommentieren.