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Aktualisierte App Store-Richtlinien gemäß Anti-Tracking: Daran müssen sich Entwickler jetzt halten

Apps dürfen nun nicht mehr für das Zustimmen von Tracking werben oder mit Belohnungen winken. Stattdessen sind nur sachliche Informationen erlaubt. Apps, die sich nicht daran halten, werden aus dem App Store entfernt oder gar nicht erst aufgenommen. Dies soll neben App-Tracking-Transparency ebenfalls zum Schutz der Daten von Nutzern beitragen.

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AppTickerTeam
28.04.20213 Min. Lesezeit
Aktualisierte App Store-Richtlinien gemäß Anti-Tracking: Daran müssen sich Entwickler jetzt halten
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Mit der App-Tracking-Transparency hat Apple Anwendern mehr Kontrolle über die Sammlung ihrer persönlichen Daten gegeben. Nun geht das Unternehmen noch einen Schritt weiter und passt die Richtlinien des App Stores an, um irreführende Werbung einer App für das Akzeptieren von Tracking zu vermeiden. Demnach dürfen Apps in dem Auswahldialog, in dem Nutzer entscheiden, ob sie das Tracking erlauben wollen oder nicht, nur Informationsfenster nach einem bestimmten Schema anzeigen. Apps, die sich nicht daran halten, werden nicht in den App Store aufgenommen oder rausgeworfen.

Auf Vorzüge hinweisen ist erlaubt, werben oder locken ist verboten

Apple kann zwar Nutzern die Macht über ihre eigenen Daten geben, doch sie auf direktem Wege davor schützen, Tracking aufgrund irreführender Informationen zu akzeptieren, kann Apple nicht. Dennoch versucht das Unternehmen die Gefahr dessen eindämmen, indem es die Richtlinien des App Stores anpasst. Genau das wurde heute getan.

Die neuen Richtlinien beschäftigen sich mit dem Thema "Auswahldialog für Datenschutzoptionen" und sollen vorschreiben, wie Appentwickler diesen zu gestalten haben. Erlaubt ist es, auf die Vorzüge von Tracking hinzuweisen. Zum Beispiel darf angegeben werden, dass Tracking für einen selbst relevante Werbung erlaubt, während die Deaktivierung von Tracking zu zufällig ausgewählter Werbung führt. Nicht erlaubt sind hingegen fälschliche Anreize, die für die Zustimmung des Tracking werben. Zum Beispiel darf in einer App nicht behauptet werden, ohne Tracking sei ihre Funktionalität eingeschränkt. Auch mit Boni darf nicht gewinkt werden: Apple gibt das Beispiel, dass eine Zustimmung zu rabattierten Angeboten führen könnte. Außerdem darf nicht explizit gefordert werden, dass man auf "Tracking erlauben" klicken soll, sobald sich das dementsprechende Fenster öffnet. Dies sei nicht sachlich.

Auch die Form der Auswahlfelder ist genauestens vorgeschrieben: Auf dem Infoscreen darf es nur den Button "Weiter" geben, hingegen sind Begriffe wie "Erlauben" oder "Zulassen" nicht erlaubt. Auch weitere Buttons sind verboten.

Apps, die noch nicht für den Appstore freigegeben sind, müssen also künftig neben allen anderen Richtlinien die Vorgabe erfüllen, sachlich über Tracking zu informieren, sofern dies zur Debatte steht. Bereits im App Store vorhandene Apps werden auf die Umsetzung der Vorgabe geprüft und notfalls entfernt.

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