Sammelklage wegen Gesichtserkennung in der Fotos-App gegen Apple zugelassen

Ein US-Gericht hat eine jahrelange Auseinandersetzung um Apples Datenschutzpraktiken vorläufig zugunsten der Nutzer entschieden. Im Juni 2026 hat ein Richter bestätigt, dass eine Sammelklage wegen der automatischen Gesichtserkennung in der Fotos-App fortgesetzt werden darf. Das Verfahren stützt sich auf ein strenges biometrisches Datenschutzgesetz aus Illinois und könnte theoretisch zu einer der höchsten Schadensersatzsummen in der Tech-Branche führen. Bevor es jedoch zu tatsächlichen Zahlungen kommt, müssen die Anwälte der Kläger nachweisen, dass Apple gegen die gesetzlichen Vorgaben verstoßen hat.
Strenges Biometrie-Gesetz als Grundlage
Der Biometric Information Privacy Act, kurz BIPA, gilt als eines der strengsten Datenschutzgesetze der Vereinigten Staaten. Das Bundesstaatsgesetz gewährt Bürgern das Recht, über die Erhebung und Nutzung ihrer biometrischen Merkmale wie Gesichtsscan oder Iris-Scan selbst zu bestimmen. Unternehmen müssen potenzielle Nutzer vorher detailliert informieren und eine ausdrückliche schriftliche Einwilligung einholen, bevor sie solche Daten verarbeiten. Verstöße werden mit empfindlichen Geldstrafen geahndet: Fahrlässige Verstöße kosten 1.000 Dollar pro Vorfall, vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzungen sogar bis zu 5.000 Dollar. Im Zentrum des Verfahrens steht die Personen-Funktion in der Fotos-App, die seit Jahren automatisch Gesichter auf Bildern erkennt und diese in eigenen Alben zusammenfasst. Die Kläger argumentieren, dass Apple diese biometrischen Daten ohne die vom Gesetz geforderte Transparenz und Zustimmung erfasst hat.
Drei betroffene Nutzerklassen definiert
Die Sammelklage fasst die Betroffenen in drei unterschiedlichen Nutzergruppen zusammen, die insgesamt rund 6,5 Millionen Menschen in Illinois umfassen. Jede Klasse definiert sich über spezifische Nutzungskriterien und Zeiträume:
- Local Device Class: Umfasst jeden Bürger aus Illinois, dessen Apple-Gerät zwischen dem 13. September 2016 und dem heutigen Tag mindestens ein Foto automatisch in ein Personen-Album einsortiert hat.
- iCloud Subclass: Betrifft Nutzer mit einem benannten Personen-Album und aktiviertem iCloud-Fotospeicher im selben Zeitraum ab September 2016.
- iCloud Faceprint Subclass: Richtet sich an Nutzer neuerer Systemversionen (iOS 17.6, macOS Sonoma 14.6 oder iPadOS 17.6 und neuer), die eine iCloud-Fotobibliothek mit mindestens 10 GB Speicher nutzen, über 5.000 Fotos oder Videos in der Cloud speichern und seit dem 25. März 2025 Fotos in ein Personen-Album einsortiert haben.
Diese Unterteilung soll sicherstellen, dass unterschiedliche Arten der Datenerfassung und -speicherung rechtlich präzise abgebildet werden.
Rechtsstreit dauert bereits sechs Jahre
Der juristische Kampf um die Gesichtserkennung dauert bereits seit März 2020 an, als eine kleine Gruppe von rund zehn Nutzern die erste Klageschrift einreichte. In den folgenden sechs Jahren hat Apple die Vorwürfe konsequent angefochten und das Verfahren mehrfach verzögert. Die ursprüngliche Anklage wurde dabei viermal überarbeitet, um die Argumentation zu schärfen und die betroffenen Nutzergruppen genau zu definieren. Nach jahrelanger Beweisaufnahme und gerichtlichen Beratungen lehnte der Richter im Juni 2026 nun auch Apples Antrag auf eine sofortige Berufung ab. Damit bleibt das Verfahren im Bezirksgericht und kann in der nächsten Phase fortgesetzt werden, ohne dass es an ein Berufungsgericht eskaliert.
Milliardengefähr und Meta-Präzedenzfälle
Die potenzielle finanzielle Verantwortung für Apple ist immens und könnte sich auf bis zu 32,5 Milliarden Dollar belaufen. Diese Summe ergibt sich aus der Multiplikation der hohen Strafbeträge des BIPA-Gesetzes mit der riesigen Anzahl betroffener Nutzer. Andere Tech-Konzerne haben bereits ähnliche Hürden genommen und müssen für vergleichbare Verstöße zahlen. So musste Meta eine Abfindung in Höhe von 650 Millionen Dollar leisten, nachdem Facebooks Gesichtserkennungssystem gegen die Vorschriften von Illinois verstoßen hatte. Ein separates Verfahren gegen die Plattform Instagram endete ebenfalls mit einer Zahlung von 68,5 Millionen Dollar wegen der unbefugten Sammlung biometrischer Daten. Diese Präzedenzfälle zeigen, wie ernst US-Gerichte Datenschutzverstöße im Bereich der biometrischen Identifikation nehmen.
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