Apple kann Proteste vor und in seinen französischen Retail Stores nicht verhindern
Seit kurzer zeit protestiert Attac, eine aus 50 Staaten operierende Nichtregierungsorganisation, die sich selber als globalisierungskritisch bezeichnet, gegen die wohl mögliche Steuerhinterziehung von Apple in Europa.

Der oberste Gerichtshof in Frankreich lehnte Apples einstweilige Verfügung ab, die Attac untersagt hätte, vor den Einzelhandelsgeschäfte des Unternehmens in ganz Frankreich zu protestieren, so MacRumors.
Die bloße Anwesenheit von Protestanten in Apples Stores, welchen weder Gewalt, Vandalismus oder das Versperren von Eingänge vorgeworfen werden kann, ist nach Europäischem Recht kein Verstoß gegen geltende Gesetzte, viel eher fallen die Aktion der Attac unter das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf friedliche Versammlung.
In seiner Begründung führte das Gericht auf, dass Attac in Übereinstimmung mit Europäischen Statuten handele und stufte die Proteste. Außerdem wurde Apple zu einer Zahlung von 2000 € für die Deckung der Anwalts- und Prozesskosten verurteilt.
Ein Sprecher seitens Apple betonte im Januar, dass man das Recht der Gruppe auf freie Meinungsäußerung respektiere, aber aufgrund der jüngsten Ereignisse eine Gefährdung der Kunden und Mitarbeiter nicht mehr ausschließen kann. Apple forderte in der Klage eine Strafe von 3000 € sowie eine gerichtliche Anordnung, die Attac weitere Proteste, beziehungsweise die Initiierung weitere Proteste untersagt. Zur Freude von Attac und zum Leiden von Apple befand das Gericht in der Sache für Attac.


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