Bekommt das iPhone 2020 ein 5G-Modem von Qualcomm?
Im Moment befindet sich Apple mit Qualcomm in vielen Ländern weltweit in Rechtsstreitigkeiten. Nach einer aktuellen Einschätzung des Finanzunternehmens Barclays könnten die beiden Parteien in Zukunft allerdings wieder gemeinsame Geschäftsbeziehungen aufbauen - zum Beispiel beim Einsatz von 5G-Modems.
Noch ist es relativ ruhig um das 5G-Netz, das die Welt mit mobilen Datenraten von bis zu 20 Gbit/s verändern soll: In noch keinem Land steht eine für den Massenmarkt taugliche Infrastruktur aus Sendern und Masten, lediglich in den USA und Japan gibt es kleinere Netze für den Testbetrieb. Hierzulande wurden noch nicht einmal die für 5G notwendigen Frequenzen an die Mobilfunkprovider versteigert - die Auktion soll im Frühjahr stattfinden.
Dennoch arbeiten Smartphonehersteller rund um den Globus bereits an den passenden Telefonen, die den neuen Standard unterstützen. Die dazugehörigen 5G-Modems werden dabei von Unternehmen wie Intel oder Qualcomm produziert. Mit Letzterem liegt Apple schon seit vielen Monaten im Clinch. In Deutschland und China haben sich die Patentstreitigkeiten schon so weit zugespitzt, dass Apple einige iPhone-Modelle nicht mehr verkaufen darf.
Nichtsdestotrotz gehen die Analysten der drittgrößten britischen Bank Barclays davon aus, dass Apple in seinen 2020er-iPhones auf 5G-Hardware von Qualcomm zurückgreift. Die 5G-Modems des kalifornischen Halbleiterherstellers gehören nämlich zu den besten weltweit. Kein anderer Hersteller liefert Modems mit so hohen Übertragungsraten wie Qualcomm. Die 5G-Modems von Qualcomm punkten vor allem bei geringer Signalstärke: Wo die Chips von Intel und Co versagen und kein 5G-Signal im Smartphone ankommt, liefern die Qualcomm-Modems immer noch etwas an Bandbreite.
Wo Apple auf der einen Seite die beste 5G-Hardware in seinen iPhones verbauen will, möchte Qualcomm natürlich den Absatz seiner 5G-Modems steigern. Vielleicht führt ja eine Zusammenarbeit bei der 5G-Technik dazu, dass man sich einigt und die bisher angestrebten Verfahren außergerichtlich beendet.
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