Bundesregierung fordert: 7 Jahre Ersatzteile und Softwareupdates für Smartphones

Für Kunden, deren iPhone aus welchen Gründen auch immer den Geist aufgibt, führt der erste Weg in der Regel zum Apple-Kundendienst. Sofern der Fehler in der Hardware begründet liegt, lautet der Ansprechpartner der Reparaturdienst von Apple oder ein anderer zertifizierter Anbieter.
Das Portal iFixit beschäftigt sich mit der Durchführbarkeit von Reparaturen an technischen Geräten und bewertet diese. Das iPhone 12 von Apple erhält beispielsweise sechs von zehn möglichen Punkten. Als positiv wird angemerkt, dass häufig Schrauben statt Klebstoff verwendet werden und defekte Komponenten dadurch vergleichsweise einfach ausgetauscht werden können.
Die deutsche Bundesregierung möchte den Weg zur Reparatur zukünftig erleichtern, eine deutlich längere Pflicht zum Update-Support eingeschlossen.
Regierung fordert sieben Jahre Ersatzteile und Updates
Konkret fordert die Bundesregierung, dass Endverbraucher einfacher Zugang zu Reparaturen erhalten. Dafür sollen die Hersteller von Smartphones und Tablets in die Pflicht genommen werden. Ersatzteile sollen mindestens sieben Jahre lang verfügbar sein, so das Bundeswirtschaftsministerium gegenüber Heise.
Die EU-Kommission sieht für die Lieferung von Ersatzteilen eine Lieferdauer von höchstens fünf Werktagen vor. Deutschland will sogar noch strengere Vorgaben und kann sich eine noch kürzere Frist vorstellen. Software-Aktualisierungen werden nach dem Willen der Bundesregierung genauso lange verfügbar sein. So sollen Hersteller ihre Produkte mindestens sieben Jahre lang mit Sicherheitsupdates versorgen.
Deutschland übertrifft Anforderungen der EU
Somit würde Deutschland über die Forderungen der EU hinausgehen. In Brüssel diskutiert man über einen Zeitraum von fünf Jahren, in denen Hersteller Ersatzteile für Smartphones vorrätig haben müssen. Bei Tablets sind es sechs Jahre. Für Sicherheitsupdates hat man sich ebenfalls auf eine Zeitspanne von fünf Jahren verständigt.
Darüber hinaus sollen den aktuellen Plänen zufolge Akkus nach 500 Ladyzyklen eine Mindestkapazität von 80 Prozent vorweisen, sofern es sich um austauschbare Akkus handelt. Bei fest verbauten Akkus sind es sogar 1000 Ladezyklen.
Außerdem wünscht sich die EU, dass Angaben darüber auf verpflichtenden Energielabels zu finden sind. Sollten die Forderungen in geltendes Recht umgesetzt werden, stünden viele Hersteller von Android-Geräten vor Problemen. Apple versorgt seine iPhones hingegen lange mit entsprechenden Updates.
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