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Erfolgreiche Berufung: Apple muss vorerst keine alternative Bezahlmethoden akzeptieren

Durch Gerichtsbeschluss wurde Apple dazu verdonnert, alternative Bezahlmethoden im App Store ab dem 9. Dezember zu dulden. Apple ging gegen die Entscheidung in Berufung und konnte nun einen ersten Teilerfolg erzielen. 
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AppTickerTeam
09.12.20212 Min. Lesezeit
Erfolgreiche Berufung: Apple muss vorerst keine alternative Bezahlmethoden akzeptieren
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Nachdem die Berichterstattung über den Gerichtsprozess zwischen Apple und Epic Games in den späten Sommermonaten deutlich abgenommen hat und sich das zuständige Gericht bis zur Urteilsverkündung zurückzog, überschlagen sich mittlerweile die Ereignisse rund um den Rechtsstreit wieder deutlich. 

Zuerst urteilte das Gericht rund um die Vorsitzende Richterin Yvonne Gonzalez Rogers, dass Apple zwar kein Monopol innehat aber dennoch zukünftig alternative Bezahlmethoden im App Store dulden müsse, da der Zwang zur Nutzung vorgegebener Systeme wettbewerbswidriges Verhalten darstelle. Als Galgenfrist wurde der 9. Dezember, also 90 Tage nach Urteilsverkündung, bestimmt. 

In einem ersten, eher halbherzigen begründetem Berufungsverfahren, bat Apple um Fristverlängerung, um die Sicherheitssysteme auf die Änderungen entsprechend anzupassen. Da Rogers aus dem Antrag des iPhone-Herstellers jedoch keine neuen Erkenntnisse gewinnen konnte, die eine Fristverlängerung rechtfertigen würden, schmetterte sie den Antrag ab und bestätigte ihre ursprüngliche Entscheidung. 

Erfolg bei nächsthöherer Instanz

Nach der Entscheidung Rogers legte Apple erneut Berufung ein, diesmal jedoch bei der nächsthöheren Instanz. Diese gewährte Apple nun kurz vor Verstreichen der Frist einen Aufschub. Somit muss Apple ab heute noch keine alternativen Bezahlsysteme außerhalb des App Stores akzeptieren. Die Entscheidung gilt vorläufig bis zur Berufungsverhandlung. 

Wann die Verhandlung stattfinden wird, ist bisher nicht bekannt. Zwischen einigen Wochen und mehreren Monaten ist theoretisch alles möglich. Bis dahin kann Apple weiterhin wie gewohnt von den Umsatzbeteiligungen, der sogenannten Apple Tax, profitieren. Vor allem das umsatzstarke Weihnachtsgeschäft wollte Apple nicht kampflos aufgeben. 

Bezahldienstleister stehen bereit

Während Apple einen weiteren kleinen Sieg verbuchen konnte, gucken Bezahldienstleister in die Röhre. Eben jene haben sich bereits in Stellung gebracht, um einfache Möglichkeiten zur Zahlungsabwicklung bereitzustellen - zu deutlich geringeren Konditionen, als die von Apple veranschlagten 30 bzw. 15 Prozent. Bis zur Entscheidung des Berufungsgerichtes müssen sich Drittanbieter jedoch weiter gedulden. 

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