Geänderte Richtlinien für App Store: Kauf von Marihuana möglich
Die Richtlinien für Anwendungen wurden angepasst. Einerseits gelten nun strengere Maßstäbe für hochwertige Apps, auf der anderen Seite darf nun erstmals legal Marihuana per App gekauft werden.

Der App Store von Apple ist bekannt für seine strengen Richtlinien und das Zulassungsverfahren, welches App-Entwickler durchlaufen müssen. Der Konzern begründet darin sein hohes Maß an Sicherheit und sieht damit Betrug und unangemessenen Geschäftspraktiken vorgebeugt. Der hohe Sicherheitsstandard wurde, gerade in den vergangenen Wochen, häufig als Begründung angeführt, keine alternativen Stores auf iOS und Co zulassen zu können.
Genau dieses Regelwerk hat Apple nun mit Änderungen in beide Richtungen angepasst. Während die Richtlinien teilweise verschärft werden, gibt es auch eine überraschende Anpassung in Bezug auf den Kauf von Marihuana.
Hochwertige Apps gefordert
Entwickler, die Anwendungen für das iPhone und das iPad erstellen, müssen sich an das von Apple formulierte Regelwerk halten. Den unter Punkt 5.6 gelisteten Verhaltenskodex "Code of Conduct" erweiterte das Unternehmen nun um zusätzliche drei Punkte. Entwickler werden unter anderem dazu aufgefordert Informationen zur dahinterstehenden Person oder Unternehmen wahrheitsgetreu auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls bei Änderungen ohne schuldhafte Verzögerung anzupassen.
Es ist Entwicklern untersagt, Manipulationen im App Store vorzunehmen. Darüber hinaus fordern neue Richtlinien, dass die Qualität der Anwendungen laufend auf einem hohen Level gehalten werden muss. Als Indikatoren für nicht zufriedenstellende Apps gelten unter anderem vermehrte negative Bewertungen oder die Forderung zur Erstattung des Kaufpreises.
Bei einem Verstoß gegen die Auflagen, droht dem Entwickler die Löschung des entsprechenden Accounts. Mittels schriftlicher Erklärung, wie der Entwickler in Zukunft Verbesserungen erreichen wird, lässt sich das Konto reaktivieren.
Apps zum Kauf von Marihuana erlaubt
Neben einigen Verschärfungen in den Richtlinien, finden sich ab sofort auch einige überraschende Erleichterungen im Regelkatalog wieder. Ab sofort ist es von Apple gestattet, physische Geschenkkarten zu erwerben ohne sich an das hauseigene Bezahlsystem halten zu müssen. Damit entfällt eine Umsatzbeteiligung der Verkäufer an Apple.
In Regionen, in denen der Verkauf von Marihuana legalisiert wurde, ist es zukünftig möglich, entsprechende Apps zum Kauf von Cannabisprodukten bereitzustellen. Voraussetzung dafür ist, dass eine juristische Person die App einreicht. Damit geht Apple einen großen Schritt, den sich Google bislang nicht gewagt hat. Im Play Store sind derartige Apps, unabhängig von der Gesetzeslage des jeweiligen Landes und der Herkunft des Nutzers, nach wie vor streng verboten.
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