iMessage viel zu klein? Apple wehrt sich gegen Maßnahmen der EU
Der Digital Services Act der EU zwingt besonders einflussreiche Konzerne zur Einhaltung bestimmter Vorgaben. Apple versucht sich den Regelungen nun zu entziehen, indem das Unternehmen eines der Dienstleistungen ungewohnt kleinredet.

Der Digital Services Act (DSA) regelt ab Februar 2024 das Verhalten großer Online-Dienste in verschiedenen Bereichen. Zur Stärkung des Wettbewerbsrechts und zum Schutz der Verbraucherrechte müssen sogenannte sehr große Online-Plattformen diverse Maßnahmen, darunter Verbot von Verkauf illegaler Waren, Verbot bestimmter Werbung im Netz oder die Erhöhung der Transparenz eigener Webauftritte, ergreifen.
Ob das Unternehmen Apple als sehr große Online-Plattform eingestuft werden muss, ist unabhängig von konkreter Nutzerzahlen grundsätzlich unstrittig. Allerdings zielen die Regelungen der EU mitunter auf diverse Sparten eines großen Konstruktes ab, was dazu führen kann, dass bestimmte Sparten von Apple nicht den Vorgaben des DSA unterliegen.
Im aktuellen Fall geht es um den hauseigenen Dienst iMessage, den Apple nun selbst als zu klein und unbedeutend beschreibt, als dass dieser von den bevorstehenden Gesetzesänderungen betroffen wäre. Das Unternehmen wehrt sich damit gegen den Vorwurf, als sogenannter "Gatekeeper" konkurrierende Lösungen systematisch zu blockieren.
iMessage: Angeblich weniger als 45 Millionen Nutzer
Neben den genannten Vorgaben des DSA, steht auch die Interoperabilität von Messengern auf dem Prüfstand. Diese sieht vor, dass Nachrichten zwischen verschiedenen Diensten verschickt und empfangen werden können. Allerdings bedarf es einiger Voraussetzungen, um überhaupt in den Geltungsbereich des neuen Gesetzes zu gelangen. Innerhalb der EU muss ein Dienst beispielsweise mindestens 45 Millionen aktive Nutzer aufweisen.
Darüber hinaus sind nur jene Konzerne betroffen, die einen Unternehmenswert von mindestens 75 Milliarden Euro innehaben bzw. innerhalb der EU einen Umsatz von 7,5 Milliarden Euro erzielen. Die Kriterien, die durch den DSA festgelegt wurden, sind somit äußerst großzügig ausformuliert und treffen beileibe nur auf wenige Unternehmen zu.
Im Fall von Apple sind Umsatz und Marktwert wohl unstrittig. Allerdings behauptet der iPhone-Hersteller, dass die 45 Millionen Nutzer bei iMessage nicht erreicht werden und der Dienst somit zu klein und unbedeutend für die Regelungen des DSA sei. Da Apple derzeit noch keine offiziellen Nutzerzahlen kommuniziert, dürfte diese Aussage in Brüssel zumindest argwöhnisch beäugt werden. Nicht bestätigte Statistiken behaupten nämlich, dass etwa 1,3 Milliarden Menschen weltweit auf den Messenger von Apple zurückgreifen.
Weitere Untersuchungen wahrscheinlich
Mit der bloßen Behauptung, Apple erreiche innerhalb der EU die magische Grenze von 45 Millionen nicht, dürften sich die hiesigen Regierungsvertreter nicht zufriedengeben. Es ist daher davon auszugehen, dass schon bald konkrete Nutzerzahlen veröffentlicht werden. Sollte iMessage im Ergebnis mehr als 45 Millionen Nutzer innerhalb der EU vorweisen, müsste Apple notwendige Maßnahmen ergreifen, um die geforderte Interoperabilität zwischen iMessage und anderen Messengern sicherzustellen.
Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung auch über verschiedene Plattformen hinweg dürfte dabei das wichtigste zu beachtende Kriterium darstellen. Diverse Dienste, darunter iMessage, WhatsApp oder Signal setzen allesamt auf den sicheren Übertragungsweg und wollen dies auch nach dem 17. Februar 2024 sicherstellen.
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