iPhone-Verkaufsverbot in Deutschland - Qualcomm setzt sich im Landgericht München durch
Das Landgericht München stellte am heutigen Donnerstag die Verletzung eines Qualcomm-Patents durch Apple fest. Ein entsprechendes Verkaufsverbot kann nun nur gegen eine Sicherheitsleistung im hohen dreistelligen Millionenbetrag abgewendet werden.

Der Chipkonzern Qualcomm hat heute im Landgericht München in dem großen Patent- und Lizenzstreit mit Apple, ein Verkaufsverbot in Deutschland erstritten, betroffen sind davon mehrere noch aktuelle iPhone-Modelle.
Das Urteil kann gegen eine Sicherheitsleistung von jeweils 668,4 Millionen Euro in zwei Verfahren vorläufig vollstreckt werden. Genau genommen geht es um die Modellreihen iPhone 7, iPhone 8 und iPhone X, zumindest den aktuellen Angaben nach sind die 2018-er Geräte davon nicht betroffen. Ebenso muss Apple Schadenersatz an Qualcomm zahlen.
iOS Update kann das Problem nicht beheben
Apple gibt zwar an, dass ein iOS-Update für Abhilfe sorgen könnte, aus Sicht von Qualcomm ist es jedoch nicht möglich, das betroffene Patent durch eine Software Änderung zu umgehen.
In den betroffenen Geräten setzt Apple ein Bauteil der US-Firma Qorvo, damit das Bauteil verwendet werden kann, muss laut Qorvo eine Software-Lösung entwickelt werden, welche das Qualcomms Patent nicht verletzt. Diese Software-Lösung ist jedoch nach dem heutigen Stand, ein von Apple geschütztes Geheimnis, nur die Veröffentlichung könnte eine Entscheidung zu Gunsten von Qualcomm abwenden. Das Gericht entschied entsprechend der Qualcomms Darstellung.
Apple und Qualcomm führen seit Anfang 2017 einen globalen Streit um Patente und Lizenzgebühren. Apple Vorwurf lautet ein "illegales Geschäftsmodell" zu betreiben, ebenso hat Apple alle Zahlungen an den Qualcomm eingestellt. In den neuen 2018er iPhones setzt Apple erstmals rein auf Baseband-Chips von Intel. Qualcomm hat danach mit Patentklagen reagiert.
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