Nach einstweiliger Verfügung gegen Apple: Qualcomm bringt Klage beim Münchner Landgericht ins Stocken
Der Halbleiterhersteller Qualcomm hat in mehreren Ländern ein Verkaufsverbot verschiedener iPhone-Modelle erwirkt. In der anhängigen Klage glänzt das Unternehmen mit Sitz in San Diego nicht gerade mit Transparenz.
Eigentlich ist es offiziell: In mehreren Ländern darf Apple kein iPhone 7, 8 oder X mehr verkaufen. Den Anfang machte Mitte Dezember ein Gericht in China, welches entschied, dass Apple gegen mehrere Patente von Qualcomm verstößt. Im Detail handelt es sich dabei um eine iOS-Animation beim Schließen von Apps, eine API zum Steuern von Navigations-Apps sowie ein Verfahren zum Ändern der Größe von Bildern.
Nachdem das Urteil zum Verkaufsverbot von iPhones in China zugunsten des Klägers entschieden wurde, leitete Qualcomm weitere Klagen in die Wege. Zum einen will man auch in China den Verkauf des iPhone XR, XS und des XS Max verbieten lassen, denn das aktuelle Urteil untersagt Händlern lediglich das iPhone 7, 8 und das iPhone X zu veräußern. Zum anderen zog Qualcomm u. a. vor das Landgericht München und erreichte dort ebenfalls das notwendige Urteil um Apple den Verkauf seiner iPhones verbieten zu lassen.
Qualcomm erschwert Beweisführung
In erster Instanz hat Qualcomm vor dem Münchner Landgericht recht bekommen, Apple darf auch hierzulande kein iPhone 7, 8 oder iPhone X mehr verkaufen. Allerdings forderten die Münchner Richter von Qualcomm die Zahlung einer Sicherheitsleistung in Höhe von insgesamt 1,33 Milliarden Euro. Erst dann kann das Urteil vollstreckt werden. Zudem muss das Unternehmen im Berufungsverfahren weitere Beweise vorlegen.
Und an dieser Stelle wird es pikant für Qualcomm: In einem ähnlichen Verfahren in den USA hatten eben diese vom Landgericht München angeforderten Beweise dazu geführt, dass die Klage von Qualcomm abgewiesen wurde. Das ist der Grund, warum Apple seine iPhones in den Vereinigten Staaten noch uneingeschränkt verkaufen kann und, was die angesprochenen Patentverletzungen betrifft, nicht mehr mit einer Klage rechnen muss.
Kampf mit unfairen Mitteln
Im Moment hält Qualcomm besagte Beweise noch zurück. Dabei handelt es sich um die Schaltpläne eines Chips, die Apple ohne Lizenzgebühren zu bezahlen verwendet haben soll. Apple selbst könnte natürlich die Schaltpläne selbst als Beweis vor Gericht einreichen, würde in diesem Fall aber, da Qualcomm als Verfahrensbeteiligter eine notwendige Zusage zur Geheimhaltung strikt ablehnt, Geschäftsgeheimnisse eines Zulieferers offenbaren. Mit diesem Trick hofft Qualcomm, dass die Beweismittel im mittlerweile angestrengten Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht nicht von den Richtern und Sachverständigen eingesehen werden können.
Ob Qualcomm mit dieser Taktik durchkommt, bleibt abzuwarten. Der Konzern hat zum Wochenende erst verlangt, das Verkaufsverbot in Deutschland notfalls mit der Zerstörung betroffener iPhones durchzusetzen. Dafür müsste jedoch erst einmal der Milliardenbetrag an die deutsche Staatskasse fließen.
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