Patentverletzung: Apple muss Universität von Wisconsin 234 Millionen US-Dollar Schadensersatz zahlen
Vor einigen Tagen wurde Apple in einem Patentrechtsstreit mit der Universität von Wisconsin schuldig gesprochen. Inhalt des Streits ist ein Patent der Universität aus dem Jahre 1998, welches eine Effizienzsteigerung von Prozessoren beschreibt. Dieses Patent hat Apple laut Ansicht der Universität und des zuständigen Richters William Conley verletzt.
Genauer gesagt geht es um Apples 64Bit-Prozessoren ab dem Apple A7, der erstmals im iPhone 5s verbaut wurde. Betroffen sind aber auch alle nachfolgenden Generationen bis zum derzeit aktuellen A9-Prozessor, der im iPhone 6s und iPhone 6s Plus verbaut ist, bzw. im iPad Pro als leistungsgesteigerte A9X-Variante. Bei diesem Rechtsstreit wurden jedoch nur die Prozessoren bis zum A8 berücksichtigt.
Die Universität Wisconsin forderte daher von Apple einen Schadensersatz von 400 Millionen US-Dollar. In dem Rechtsstreit konnte jedoch laut Ansicht von Richter Conley keine vorsätzliche Patentverletzung nachgewiesen werden. Daher wurde Apple nun zu einer deutlich geringeren Schadensersatzzahlung von 234 Millionen Dollarn verurteilt, wie Reuters berichtet.
Das ist jedoch noch nicht das Ende dieser Geschichte. Apple selbst will gegen das Urteil in Berufung gehen, die Universität von Wisconsin oder genauer gesagt die Wisconsin Alumni Research Foundation (WARF), die das geistige Eigentum der Hochschule verwertet, hat letzten Monat in dem Zusammenhang eine zweite Klage eingereicht. Inhalt ist die Verwendung der Technologie im aktuellen A9-Prozessor.
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