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Streit um alternative Bezahlmöglichkeiten im App Store: Apple muss bis Dezember liefern

Nachdem ein Gericht Apple bereits vor zwei Monaten verpflichtete, zukünftig alternative Bezahlmöglichkeiten im App Store zu tolerieren, unternahm Apple einen Versuch, die Umsetzung zu verzögern. Diesem Versuch hat das zuständige Gericht nun einen Riegel vorgeschoben. 

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AppTickerTeam
10.11.20214 Min. Lesezeit
Streit um alternative Bezahlmöglichkeiten im App Store: Apple muss bis Dezember liefern
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Wir erinnern uns: In dem Gerichtsverfahren zwischen Epic Games und Apple, das für viel Aufsehen innerhalb der Branche sorgte, ging es um die Kernfrage, ob Apple ein Monopol innehabe oder nicht. Die Frage nach dem Monopol wurde zwar im Sinne von Apple mit Nein beantwortet. Damit traf die größte Befürchtung, dass Apple sein Ökosystem für Anbieter anderer App Store öffnen müsste, nicht ein.

Gleichzeitig wurde dem iPhone-Hersteller jedoch auferlegt, zukünftig alternative Zahlsysteme im App Store zu erlauben. Die bisherigen Bedingungen verstoßen demnach gegen wettbewerbsrechtliche Grundsätze. 

Apple fährt Verzögerungstaktik

Durch das Urteil der Richterin Yvonne Gonzalez Rogers sah Apple ein lukratives Geschäftsmodell den Bach runtergehen. Dem Unternehmen wurde auferlegt, die beanstandeten Punkte innerhalb von 90 Tagen zu korrigieren und App-Entwicklern die Möglichkeit einzuräumen, alternative Zahlsysteme zu integrieren. 

Schnell wurde klar, dass Apple in dieser Angelegenheit auf Zeit spielen will. In einem entsprechenden Antrag bat das Unternehmen um eine längere Frist für die Umsetzung. Eine solche gravierende Änderung könne nicht innerhalb so kurzer Zeit vollzogen werden. Sämtliche Sicherheitssysteme müssten sorgfältig auf die geänderten Verfahren angepasst werden. 

In einem neuen Urteil schmettert Richterin Rogers den Antrag von Apple ab. Da das Unternehmen keine neuen Argumente vorlegen konnte, bleibt das Gericht bei der Entscheidung, die Gegebenheiten im App Store bis zum 9. Dezember zu ändern. 

Keine neuen Anhaltspunkte

In der Begründung wird weiter ausgeführt, dass Apple in seinem Einspruch keine substanziellen Punkte hervorgebracht habe, die eine Verlängerung der Frist rechtfertigen würden. Das Unternehmen von CEO Tim Cook konnte dem Gericht keine Alternative aufzeigen, die die wettbewerbsverzerrenden Umstände beseitigt hätte.

Nicht einmal zur Dauer der Fristverlängerung habe Apple konkrete Aussagen getroffen. Im Raum stand eine Verlängerung von 10 Tagen. Diesen Passus wertete das Gericht allerdings als einen kläglichen Versuch, das Bezahlsystem und die damit verbundenen Provisionszahlungen über das lukrative Weihnachtsgeschäft zu retten. 

In der erneuten Begründung wird durch das Gericht noch einmal deutlich gemacht, dass die Zulassung alternativer Bezahlsysteme zu keiner "Verwüstung" des Ökosystems führen würde. Es ist gängige Praxis, dass Nutzer über Verlinkungen zu externe Bezahldienstleistern gelangen. Gleichzeitig wäre eine solche Verlinkung durch den App-Review-Prozess durchaus überprüfbar. Die Argumentation der oft angeführten Sicherheitsrisiken verliefe somit ins Leere.

Zu guter Letzt merkte das Gericht noch an, dass Apple bereits jetzt bestimmten Anbietern eigene Stores und Bezahlmöglichkeiten zuspreche.  

Apple gibt sich weiterhin kämpferisch

Auch mit der erneuten Niederlage im Nacken will Apple noch nicht aufgeben und erklärte bereits, ein höheres Gericht anzurufen. Prozessbeobachter kommen jedoch zu der Einschätzung, dass sich Apple in diesem Prozess verzockt hat. Anstatt dem Gericht bereits im Einspruchsverfahren konkrete Lösungsvorschläge zu unterbreiten, macht sich der Eindruck breit, dass Apple auf Biegen und Brechen so lange wie möglich die 30-Prozent-Kuh melken will. 

Eine Möglichkeit wäre auch gewesen, die Provisionen für Entwickler zu senken. Damit hätte Apple dem Gericht einen gangbaren Weg aufgezeigt. Gleichzeitig wären sicherlich viele Entwickler automatisch nicht mehr daran interessiert gewesen, weitere Zahlungswege anzubieten. 

So bleibt es jedoch bei einem sich zuspitzenden Streit, den Apple am Ende mit einem Teil seiner lukrativen Umsatzbeteiligungen bezahlen wird. 

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