Wegen DSGVO: Apple erhöht Mindestalter für Apple-ID auf 16 Jahre
Bislang konnte Apple hierzulande selber bestimmen ab welchem Alter man eine Apple-ID anlegen durfte. Seit die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten ist gilt nun auch bei Apple das Mindestalter von 16 Jahren.

Eltern die ihrem Nachwuchs ein Apple-Gerät schenken erhalten seit Kurzem beim Anlegen einer neuen Apple-ID folgende Fehlermeldung wenn das Kind noch keine 16 Jahre alt ist:
"Du kannst derzeit keine Apple-ID erstellen, da du die Richtlinien für das geltende Mindestalter nicht erfüllst. Bitte ein Elternteil oder einen Erziehungsberechtigten, die Familienfreigabe einzurichten."

Das verwunderte viele Nutzer denn bisher lag das Mindestalter für das Erstellen einer Apple-ID bei 13 Jahren, was in dem entsprechenden Support-Dokument noch genauso aufgelistet ist. Mit Inkrafttreten der DSGVO im Mai diesen Jahres gilt in der EU jedoch ein neues Mindestalter für das Erstellen von Internet-Accounts. Dieses wurde auf 16 Jahre festgelegt und zählt natürlich auch für das Anlegen einer Apple-ID.
Jugendliche zwischen 13 und 15 Jahren mit bestehendem Apple-Account werden im Moment peu à peu von Apple angeschrieben und darauf hingewiesen dass die Nutzung der Apple-ID nur noch möglich ist wenn diese ein Elternteil via Familienfreigabe bestätigt. Das setzt natürlich voraus dass die Eltern auch über einen Mac oder ein iOS-Gerät bzw. eine eigene Apple-ID verfügen. Zudem lässt sich die Familienfreigabe nur aktivieren wenn man eine von Apple akzeptierte Zahlungsmethode (Kreditkarte und Telekom-, Vodafone- oder O2-Telefonrechnung) hinterlegt hat.
Apple ist nicht das einzige Unternehmen dass das Mindestalter der Kunden angehoben hat. Seit April gilt die 16 Jahre-Grenze beispielsweise auch für die Nutzung von WhatsApp, Spotify, YouTube und allen Google-Konten.
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