Wegen illegaler Absprachen: 200 Millionen Euro Strafe für Apple und Amazon
Amazon gilt seit vielen Jahren als enger Partner von Apple. Im Sortiment des Versandriesen befinden sich sämtliche Produkte aus Cupertino. Kartellwächter aus Italien verdonnerten beide nun zu einer empfindlichen Geldstrafe.

Die italienische Kartellbehörde Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM) sah in den Geschäftsbeziehungen zwischen Apple und Amazon mehr als nur eine erweiterte Plattform zum Verkauf von Apple-Produkten. Die Behörde beanstandet die zwischen beiden Tech-Unternehmen getroffenen Vereinbarung bzw. die darüber hinausgehenden Absprachen, die zumindest in Italien wettbewerbsschädigende Züge angenommen haben sollen.
Die Strafe in Höhe von insgesamt 203 Millionen Euro müssen beide Unternehmen bezahlen. Der iPhone-Hersteller hat dabei den weitaus größeren Teil in Höhe von 134,5 Millionen zu übernehmen. Die Strafe für den Versandriesen fällt mit 68,7 Millionen wesentlich geringer aus.
Diskriminierung von Drittanbietern
Der Grund für die Strafe liegt einer Pressemitteilung zufolge in einem im Oktober 2018 geschlossenen Vertrag. Darin soll eine rechtswidrige Vereinbarung enthalten sein, die rechtmäßige Wiederverkäufer von Apple- und Beats-Produkten vom italienischen Amazon-Marketplace ausschließt.
In der Vereinbarung sieht die AGCM einen Verstoß gegen Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Somit wäre sowohl europäisches Recht als auch nationales Recht betroffen.
Die Kartellwächter stufen den Verstoß vor allem deshalb als besonders schwerwiegend ein, da in Italien 70 Prozent aller elektronischen Unterhaltungsgeräte über den Versandriesen Amazon abgewickelt werden. Davon haben Marketplace-Händler einen Anteil von ca. 40 Prozent.
Außerdem moniert die Behörde, dass Apple und Amazon mit ihrer Vereinbarung grenzüberschreitenden Handel einschränken und somit eine Diskriminierung von Anbietern erfolge. Dabei dürfen nur rein qualitative Kriterien in die Bewertung einfließen, so die italienische Kartellbehörde.
Apple und Amazon mit Gegenwehr
Neben der Zahlungsaufforderung von über 200 Millionen Euro, sind Apple und Amazon gleichzeitig dazu aufgefordert worden, entsprechende Diskriminierung zu unterlassen und den betroffenen Anbietern den Zugang zum Markt zu gewähren. Italienische Kunden können somit schon bald wieder Apple- und Beats-Produkte von Marketplace-Händlern erwerben.
Allerdings haben beide Unternehmen bereits angekündigt, gegen die gerichtliche Entscheidung entsprechende Rechtsmittel einzulegen. Dabei gehe es vor allem um die Höhe der Strafe, die beide Konzerne als unangemessen hoch einordnen.
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