Wegen WhatsApp: Hamburger Datenschutzbeauftragter leitet Dringlichkeitsverfahren gegen Facebook ein
Im Mai greifen die aktualisierten Nutzungsbedingungen des Messengers WhatsApp. Um dem damit verbundenen Abgreifen von Daten durch den Mutterkonzern vorzubeugen, hat ein Hamburger Datenschutzbeauftragter nun ein Dringlichkeitsverfahren gegen Facebook eingeleitet.

Am 15. Mai treten die neuen Nutzungsbedingungen von WhatsApp in Kraft. Wer diesen nicht zustimmt, kann den Dienst nur noch eingeschränkt nutzen, bis nach einer von den Entwicklern gesetzten Frist von 120 Tagen dann der Account komplett gelöscht wird. Will man WhatsApp ab Mitte Mai weiter nutzen, muss man den Bedingungen also zustimmen.
Die neuen Regeln besagen klar, was sich ab dem 15. Mai ändert. Konkret wird dabei auch benannt, welche Daten WhastApp künftig mit Facebook austauscht.
Dringlichkeitsverfahren soll deutsche Nutzer schützen
Obwohl eine Sprecherin des Facebook-Konzerns, zu dem auch WhatsApp gehört, Anfang des Jahres mitteilte, dass aufgrund der hiesigen Bestimmungen zum Datenschutz die Änderungen für Nutzer der Europäische Union nicht greifen, müssen diese den neuen Nutzungsbedingungen trotzdem zustimmen. Das beinhaltet auch das Absegnen des Austauschs von Daten mit Facebook.
Dem möchte der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar einen Riegel vorschieben. Caspar hat ein Dringlichkeitsverfahren gegen Facebook eingeleitet, das noch vor dem 15. Mai ein Ergebnis liefern soll. Das berichtet u. a. die FAZ.
Caspar geht davon aus, dass Facebook Daten von WhatsApp unzulässig abschöpfen wird, was zu einer "missbräuchlichen Ausnutzung der Datenmacht" führen würde. Die mehr als 60 Millionen deutschen WhatsApp-Nutzern sollen durch eine entsprechende gerichtliche Entscheidung geschützt werden.
Im Rahmen des Verfahrens hat WhatsApp die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Wir bleiben an dem Thema dran und informieren euch, sobald es Neuigkeiten gibt.
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