Niederlage für Qualcomm: Landgericht Mannheim weist neue Klage gegen Apple ab
Im aktuellen Patentstreit zwischen Apple und Qualcomm, bei dem es zwischenzeitlich sogar hierzulande schon zu einem Verkaufsverbot für iPhones gekommen ist, geht es ohne Umschweife weiter: Das Landgericht Mannheim hat eine neue Klage von Qualcomm abgewiesen.
Die Rechtsstreitigkeiten zwischen Apple und Qualcomm entwickeln sich zu einer nicht enden wollenden Odyssee. Nachdem für den iPhone-Hersteller kurz vor Weihnachten wegen zweier Patentklagen von Qualcomm durch das Landgericht München ein partielles Verkaufsverbot für Apple-Smartphones in Deutschland ausgesprochen wurde, hat Qualcomm jetzt eine neue Klage gegen Apple eingereicht.
Bei den Anschuldigungen, die diesmal vor dem Landgericht Mannheim eingereicht wurden, geht es wieder um einen Patentstreit. Diesmal behauptete das Unternehmen, Apple verletze bei seinen iPhones ein Qualcomm-Patent, das die Energieverwaltung von Transistoren auf Halbleitern beschreibt. Dieses Patent wurde Qualcomm vor knapp zehn Jahren schon zugesprochen. Geht man nach den Vorwürfen von Qualcomm, hat Apple die Technik bis hin zum iPhone 8 eingesetzt ohne die notwendigen Lizenzgebühren an den Patentinhaber zu bezahlen.
„Die für beide Verfahren zuständige 2. Zivilkammer hat die Klagen heute als unbegründet abgewiesen. Der Vorsitzende hat im Rahmen der mündlichen Urteilsbegründung ausgeführt, dass das Klagepatent EP 2 460 270 durch die in den Smartphones der Beklagten verbauten Chips nicht verletzt werde." (Aus der Pressemitteilung des LG Mannheim)
Das Landgericht Mannheim sah das Ganze nicht so wie der Kläger und wies die Klage ab. Im Moment gibt es noch keine Abschrift des Urteils die öffentlich zugänglich ist, in der mündlichen Urteilsbegründung gaben die Richter allerdings an, dass sie die Rechte von Qualcomm durch Apple in diesem Fall nicht verletzt sehen. Gegen das Urteil will Qualcomm jetzt Berufung einlegen.
Verkaufsverbot bleibt weiter bestehen
Die Ablehnung dieser mittlerweile dritten Qualcomm-Klage hat keinerlei Auswirkungen auf das vom Landgericht München ausgesprochene Verkaufsverbot. Nachdem Qualcomm am 3. Januar die Sicherheitsleistung in Höhe von 1,34 Milliarden Euro hinterlegt hatte, musste Apple das iPhone 7 und 8 aus seinem deutschen Online-Shop entfernen.
Das Verkaufsverbot gilt dabei auch für das iPhone X, dieses wird in Deutschland aber nicht mehr von Apple verkauft.
„Wir sind mit der Entscheidung zufrieden und danken dem Gericht für ihre Zeit und Sorgfalt. Wir bedauern, dass Qualcomm das Gericht in Anspruch genommen hat, um die Aufmerksamkeit von ihrem illegalen Verhalten abzulenken, welches Gegenstand mehrerer Klagen und Verfahren auf der ganzen Welt ist." (Apple zur Entscheidung der Mannheimer Richter)
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