Netflix: Offizielle Zusatzgebühr für Account-Sharing in Europa gestartet

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Hendrik

In den vergangenen Wochen kündigte sich vermehrt an, dass Netflix gegen die Weitergabe der Zugangsdaten vorgehen werde. Nun müssen erstmals Abonnenten in Europa eine Zusatzgebühr für Nutzer außerhalb des eigenen Haushalts bezahlen. 

Netflix: Offizielle Zusatzgebühr für Account-Sharing in Europa gestartet

Viele Jahre konnte sich Netflix in der angenehmen Position des unangefochtenen Marktführers im Streaming-Bereich wiegen. Im vergangenen Jahr läuteten allerdings zum ersten Mal die Alarmglocken, als man mit stetig sinkenden Nutzerzahlen zu kämpfen hatte. Gleichzeitig verwies das Unternehmen auf bis zu 100 Millionen Nutzer, die Netflix nutzen, ohne dafür zu bezahlen. 

Dass dies schon immer gängige Praxis ist, war sicherlich auch dem Unternehmen bekannt. Nun sieht man sich jedoch an einen Punkt angekommen, an dem selbst beim kräftigen Zudrücken beider Augen kein Spielraum mehr für derartige Großzügigkeit gegeben ist. In Südamerika testete Netflix bereits eine Lösung, bei der eine Zusatzgebühr in Höhe von 3 Dollar entrichtet werden muss, sofern die Zugangsdaten von einer außerhalb des eigenen Haushaltes befindlichen Person genutzt wird. 

Offenbar scheint der Video-on-Demand-Dienst mit der Testphase zufrieden zu sein, sodass in einigen Ländern ab sofort ein entsprechend neuer Tarif offiziell eingeführt wurde. Unter anderem müssen Kunden nun auch in Europa für das Teilen der Zugangsinformationen zahlen. 

Kostenpflichtiges Accound-Sharing offiziell erlaubt

Bereits vor wenigen Monaten startete Netflix mit einem günstigeren Werbetarif einen Versuch, neue Kunden für den Dienst zu begeistern. In einer ersten Auswertung konnte das neue Modell bisher jedoch nicht vollends überzeugen. Um in Zukunft also weitere Quellen auszuschöpfen, sollen Nutzer nun dafür zahlen, wenn ihr Account außerhalb der eigenen vier Wände verwendet wird. 

In einer offiziellen Mitteilung gibt das Unternehmen nun die künftigen Rahmenbedingungen für die Weitergabe und die "Außer-Haus-Nutzung" an. So müssen Kunden in Kanada, Neuseeland, Portugal und Spanien ab sofort für die gemeinsame Nutzung eines Accounts eine Zusatzgebühr zahlen. Während in Kanada und Neuseeland 7,99 Dollar (CAD und NZD) fällig werden, liegt die Gebühr in Portugal bei 3,99 Euro und in Spanien bei 5,99 Euro. 

Abgerechnet wird pro zusätzlichem Unterkonto, das außerhalb des eigenen Haushaltes benutzt wird. Dem Nutzer wird dabei die Möglichkeit gegeben, ein solches Profil auf ein separates kostenpflichtiges Netflix-Konto zu übertragen. Für Deutschland ist die Ankündigung bislang ausgeblieben, diese wird mit großer Sicherheit jedoch in Kürze folgen. Die Gebühr könnte dann an das Preisniveau in Spanien angelehnt sein. 

Was passiert, wenn ich nicht zahle?

Die bloße Ankündigung, dass ab sofort eine Zusatzgebühr zu entrichten ist, ohne entsprechende Kontrolle und Sanktionen, wird zweifelsfrei zu keiner Besserung führen. Daher stellt sich natürlich die Frage, wie Netflix die neuen Regeln überwachen will und welche Folgen drohen, sollte ich trotz der Weitergabe meiner Zugangsdaten keinen extra Obolus bezahlen. 

Die aktuellen AGB von Netflix sehen vor, dass jeder Nutzer einen primären Standort einrichtet, von dem aus auf das Streamingportal zugegriffen wird. Wer ständig auf Reisen ist, soll mit einer speziellen Regelung weiterhin Zugriff auf die Leistungen erhalten. So muss Netflix auf dem mobilen Endgerät mindestens einmal im Monat geöffnet werden, während eine Verbindung zum WiFi-Netzwerk am Hauptstandort besteht.

Ob diese Theorie am Ende tatsächlich aufgeht, bleibt abzuwarten. Es kommt schließlich nicht selten vor, dass zwischendurch andere Geräte zum Einsatz kommen, mit denen eine Verbindung zum heimischen WLAN unmöglich ist. 

Daraus lässt sich ableiten, dass Netflix (mindestens monatlich) anhand verwendeter IP-Adressen und Geräte-IDs kontrolliert, ob der Dienst außerhalb des heimischen Netzwerks genutzt wird. Beim Thema Sanktionen hält sich Netflix aktuell noch zurück. Gut möglich, dass bei einer Weigerungshaltung des Kunden der Zugang dauerhaft gesperrt wird. 

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