Sonstiges · EU

EU: Apple muss 13 Milliarden Euro Steuern nachzahlen

Die Ermittlungen der EU-Kommission haben ein vorläufiges Ende gefunden, welches zu Lasten der irischen Regierung und Apple geht. Demnach habe Irland dem Unternehmen unerlaubt geholfen, indem extreme Steuervergünstigungen erteilt wurden. Deswegen wird von Apple nun eine Steuernachzahlung in Höhe von 13 Milliarden Euro gefordert, während sich Apples Chef Tim Cook zuversichtlich gibt, dass diese Entscheidung aufgehoben wird.
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AppTickerTeam
30.08.20162 Min. Lesezeit
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Seit vielen Monaten bahnte es sich an, dass Apple in der EU womöglich Steuern in zweistelliger Milliardenhöhe nachzahlen muss, da der Konzern in Irland einen extrem günstigen Steuersatz von mittlerweile nur noch umgerechnet 0,005% zahlt. Bei einer Million Euro Gewinn macht das also nur 50 € Steuern für Apple. Ende des letzten Jahres gab dann die EU-Kommission bekannt, dass die Ermittlungen gegen Apple und die irische Regierung ausgeweitet werden.

Nun ist die EU-Kommission auch zu einem Ergebnis gekommen, welches zu Lasten von Apple ausfällt. Demnach hat die irische Regierung unrechtmäßig Steuervergünstigungen an Apple erteilt, sodass andere Unternehmen stark benachteiligt wurden. Apple muss deswegen wiederum für die letzten 10 Jahre 13 Milliarden Euro Steuern nachzahlen. Genauer gesagt geht es dabei um den Zeitraum 2003 bis 2014.

Mittlerweile gibt es auch eine Reaktion seitens der irischen Regierung sowie auch von Apple-Chef Tim Cook. Laut der irischen Regierung hätte Apple alle nötigen Steuern bezahlt und es hätte keine unerlaubte staatliche Beihilfe für das Unternehmen gegeben. Apples Chef Tim Cook ist wiederum zuversichtlich, dass diese Entscheidung wieder rückgängig gemacht wird.

Cook argumentiert dabei, dass mit dieser Einmischung der EU die Souveränität der Mitgliedsländer sowie die Rechtssicherheit bedroht wären, wobei es Apple dabei wohl eigentlich nur um das Geld und die Vermeidung der Steuernachzahlung geht. Sowohl die irische Regierung als auch Apple wollen gegen diese Entscheidung in Berufung gehen.

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