EU-Roaming: Worauf beim Telefonieren im Ausland geachtet werden muss
Wer die Leistungen aus seinem Handyvertrag auch im Ausland nutzen möchte, kann dies auf dem Gebiet der EU seit einigen Jahren bedenkenlos tun. Es gibt allerdings diverse Besonderheiten, die unbedingt zu beachten sind.

Die Europäische Union hat im Sinne einer einheitlichen Regelung im Bereich des Mobilfunks die sogenannte EU-Roaming-Verordnung verabschiedet und zuletzt im Juli 2022 für weitere 10 Jahre verlängert. Die Verordnung besagt, das Endverbraucher innerhalb der EU und in Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes zu den Konditionen ihres Heimattarifes telefonieren, Nachrichten verschicken und surfen können.
Dabei müssen Provider im EU-Ausland die gleichen Rahmenbedingungen sicherstellen wie zu Hause. Heißt: Surft der Kunde zu Hause im 4G-Netz, muss der Anbieter auch woanders den gleichen Standard sicherstellen, sofern die dortige Infrastruktur es erlaubt. Es gibt jedoch Grenzen beim Roaming ("Fair Use"), welche wir uns an anderer Stelle nochmal genauer anschauen.
Wer also beruflich oder privat viel im europäischen Ausland unterwegs ist, muss sich schon seit langem keine Sorgen mehr über ausufernde Handyabrechnungen machen. Es gibt jedoch einige Besonderheiten zu beachten, in denen der Grundsatz "Roam like at home" nicht oder nur eingeschränkt gilt.
Sonderrufnummern verursachen zusätzliche Kosten
Vorsicht ist beim Anrufen sogenannter Sonderrufnummern geboten. Sollten entsprechende Telefonate aus dem Ausland geführt werden, kann dies mit gänzlich anderen Konditionen verbunden sein als in der Heimat. Die angegebenen Preise gelten demnach nur in Deutschland. Allerdings besteht nach der aktuellen Rechtslage eine Pflicht für Anbieter, über diese Kosten bei der Einreise zu informieren.
In vielen Fällen gibt es für Sonderrufnummern eine alternative Festnetznummer, die man auch außerhalb des Landes mit dem heimischen Tarif kostenfrei anrufen kann.
Ansonsten sind die Kosten für Anrufe und SMS im Ausland in ihrer Höhe gesetzlich festgelegt. Ohne Flatrate darf ein Telefonat vom Heimatland ins EU-Ausland maximal 19 Cent pro Minute kosten, eine SMS 6 Cent.
Was bedeutet Fair Use?
Hinter der Bezeichnung "Fair Use" verbirgt sich die Pflicht für den Kunden, die bereitgestellten Roamingdienste nur in angemessener Form zu nutzen. Das bedeutet im Klartext: Anbieter müssen die vertraglich vereinbarten Konditionen bereitstellen, können im Ausland jedoch eine Grenze auferlegen. Wer zu Hause einen Tarif mit unbegrenztem Datenvolumen hat, erhält im EU-Ausland unter Umständen nur eine begrenzte Menge an Datenvolumen.
Sollte diese Grenze im Vertrag enthalten sein, muss der Nutzer über diese informiert werden. Telefonate und der Versand von Nachrichten sind hiervon allerdings ausgenommen. Wer das begrenzte Datenvolumen im Ausland verbraucht, erhält automatisch neue Datenpakete nachgebucht. Diese schlagen mit maximal 1,80 € pro 1 GB zu Buche.
Der Gesetzgeber hat jedoch einen sogenannten Kostenairbag in der Verordnung verankert, der sogar außerhalb der EU greift. Die Grenze liegt standardmäßig bei 59,50 €. Aus eigener Erfahrung können ich und wahrscheinlich viele andere berichten, dass diese Grenze schnell erreicht ist, wenn man beispielsweise vergessen hat, den automatischen Medien-Download in WhatsApp zu deaktivieren.
In diesen Ländern gilt die Roaming-Verordnung
Die Roaming-Verordnung gilt in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Schweden, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern. Dazu kommen noch mit Liechtenstein, Norwegen und Island die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes.
Da Großbritannien aus der EU ausgetreten ist, greifen dort auch nicht mehr die Roaming-Regelungen. Allerdings haben die großen Provider bereits zugesichert, ihre Dienste im Vereinigten Königreich vorerst ohne Zusatzkosten bereitzustellen. Vor einer Reise dorthin sollten die Rahmenbedingungen des jeweiliges Vertrages jedoch gründlich überprüft werden.
Aufschläge bei überwiegender Nutzung im Ausland
Wer jetzt denkt, dass er einen kostengünstigen Tarif im EU-Ausland abschließt, um diesen dann dauerhaft in einem anderen Land zu nutzen, wird jedoch enttäuscht. Wer mit seinem Handyvertrag häufiger im Ausland als im Heimatland auf das bereitgestellte Netz zugreift, kann vom Anwendungsbereich der Roaming-Verordnung ausgeschlossen werden.
Aufgrund von Standortabfragen und Verbindungsnachweisen wird der Anbieter auf das ungewöhnliche Verhalten reagieren. Hierüber muss der Kunde jedoch ebenfalls informiert werden. Sollte der Kunde nicht nachweisen können, dass er seinen Tarif überwiegend im Netz seines Heimatlandes nutzt, kann der Anbieter entsprechende Roaming-Aufschläge verlangen:
- Telefonie: 2,2 Cent pro Minute
- Nachrichten: 0,4 pro SMS
- mobile Daten: 1,80 Euro pro GB
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