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Digital Services Act: Diese Plattformen gelten als besonders einflussreich

Einflussreiche Tech-Unternehmen sollen sowohl durch den Digital Markets Act als auch den Digital Services Act zukünftig stärkeren Regulierungen unterliegen. Die EU hat nun eine erste Liste mit Plattformen veröffentlicht, die als besonders einflussreich einzustufen sind. 

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AppTickerTeam
27.04.20233 Min. Lesezeit
Digital Services Act: Diese Plattformen gelten als besonders einflussreich
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Digitale Wettbewerbsregeln sollen, zumindest auf dem Zuständigkeitsgebiet der Europäischen Union, grundlegend reformiert werden. Aus diesem Grund wurden vom Europäischen Parlament entsprechende Gesetzgrundlagen geschaffen: Digital Markets Act (DMA) und Digital Services Act (DSA). Beide Verordnungen wurden im vergangenen Jahr im Amtsblatt der EU veröffentlicht und treten vollumfänglich im Laufe des Jahres 2023 sowie 2024 in Kraft. 

Mit den Bestimmungen des DSA sollen in Zukunft "Hate Speech" und "Fake News" sowie Gewaltdarstellungen im Internet eingedämmt werden. Dabei werden digitale Dienste in die Verantwortung genommen, deren Plattformen einen besonders großen Einfluss auf User haben. Vereinfacht gesagt: Verbraucher- und Grundrechte sollen online gestärkt werden. 

Neben einheitlichen Transparenz- und Rechenschaftspflichten sieht der DSA unter anderem folgende Maßnahmen vor:

  • einheitliche Mechanismen zur Meldung illegaler Inhalte
  • "Vertrauenswürdige Hinweisgeber" als Institution zur Ermittlung illegaler Inhalte
  • Verstärkter Kampf gegen Betrüger auf Online-Plattformen
  • (Stichprobenartige) Überprüfung von Angeboten auf eigener Plattform

Beim DMA steht dagegen die ausufernde Marktmacht einzelner Global Player im Fokus, die mit den neuen Vorschriften stärker reguliert werden soll. Ziel der Vorschrift ist es, einen fairen Wettbewerb unter verschiedenen Anbietern zu ermöglichen. Der dafür entwickelte Verhaltenskodex sieht unter anderem vor, dass Anbieter ihre eigenen Angebote im digitalen Schaufenster nicht mehr generell bevorzugen dürfen. 

Freier Markt und freie Auswahl: Dies gilt auch für die Betriebssysteme von Apple und Co. Erst vor wenigen Tagen machten Gerüchte die Runde, dass der iPhone-Hersteller sein eigenes Betriebssystem in diesem Jahr erstmals für Apps öffnen könnte, die nicht aus dem hauseigenen App Store stammen. 

Besondere Anforderungen an einflussreiche Dienstleister

Neben den allgemeinen Regeln, die generell für alle am Markt vertretenen Unternehmen gelten, hat die EU zusätzlich für die Größten die Erstellung einer jährlichen Risikobeurteilung festgelegt. Im Zuge dieser Analyse kann es zur Offenlegung geheimer Algorithmen kommen, aus denen hervorgeht, nach welchem Muster personalisierte Werbung oder Empfehlungen erstellt werden. 

Wer es auf die Liste "geschafft" hat, muss innerhalb von vier Monaten entsprechende Berichterstattung vornehmen und mögliche Schwachstellen, die den Zielen des DSA entgegenstehen, beseitigen. Sollten die Anforderungen nicht vollumfänglich erfüllt werden, drohen den Unternehmen Strafen in Höhe von bis zu 6 Prozent des Jahresumsatzes. 

Liste der großen Anbieter

Mit dem heutigen Tag wurden insgesamt 19 Online-Anbieter als sehr große Online-Plattformen (17) oder sehr große Online-Suchmaschinen (2) eingestuft. Als Voraussetzung für die Einstufung gelten mindestens 45 Millionen aktive Nutzer monatlich. Als Grundlage für die Beurteilung wurden Zahlen vom Februar 2023 herangezogen. 

Online-Plattformen:

  • Alibaba AliExpress
  • Amazon Store
  • Apple AppStore
  • Booking.com
  • Facebook
  • Google Play
  • Google Maps
  • Google Shopping
  • Instagram
  • LinkedIn
  • Pinterest
  • Snapchat
  • TikTok
  • Twitter
  • Wikipedia
  • YouTube
  • Zalando

Suchmaschinen:

  • Bing
  • Google
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