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App Stores von Drittanbietern, Sideloading, iMessage: EU könnte Apple zwingen, seine Systeme zu öffnen

Gestern ist in der EU ein Gesetz für die Regulierung der digitalen Märkte in Kraft getreten. Der sogenannte "Digital Markets Act" könnte Apple dazu zwingen, seine Systeme und Dienste innerhalb der Europäischen Union anzupassen.

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AppTickerTeam
02.11.20223 Min. Lesezeit
App Stores von Drittanbietern, Sideloading, iMessage: EU könnte Apple zwingen, seine Systeme zu öffnen
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Das Apple-Ökosystem ist dafür bekannt, sehr in sich geschlossen zu sein. Auf einem iPhone ohne Jailbreak kann man zum Beispiel nur Apps aus dem App Store von Apple installieren. App Stores von Drittanbietern sind ebenfalls nur für entsprechend freigeschaltete iPhones verfügbar. Und iMessage oder FaceTime funktionieren, abgesehen von der Möglichkeit, Links zu erstellen, nur auf Geräten aus Cupertino.

In der Europäischen Union könnten sich die angesprochenen Punkte allerdings schon in naher Zukunft ändern. Mit dem gestrigen Tag ist eine neue Verordnung der EU in Kraft getreten, welche die Monopolstellung großer Tech-Giganten regulieren soll. Die Rede ist vom "Digital Market Act" (DMA), der bereits Ende 2020 beschlossen wurde. Im März dieses Jahres passierte der DMA das Europäische Parlament und den Europäischen Rat.

Wann greift der DMA?

In dem Papier wird beschrieben, welche Unternehmen sich künftig an die neuen Bestimmungen halten müssen. Wie bereits erwähnt, gilt der DMA nur für bestimmte Player auf dem Markt - vornehmlich die großen mit einer bestimmten Anzahl an Kunden in der EU.

Der DMA sieht folgende Kriterien vor:

  • die Größe des Unternehmens, festgemacht am Umsatz, der im europäischen Wirtschaftsraum (mindestens drei Länder der EU) erzielt wird
  • die Zahl der Kunden; 45 Millionen private und 10.000 gewerbliche Nutzer müssen es sein
  • konstante Nutzerzahlen in den letzten drei Jahren

In das neue Gesetz fallen alle Firmen, die innerhalb der EU "Core Platform Services" anbieten. Dazu zählen u. a. Suchmaschinen, App Stores, Webbrowser, Cloud-Systeme, Betriebssysteme, Online-Marktplätze, virtuelle Assistenten oder soziale Netzwerke. Es liegt auf der Hand, dass Apple die drei Voraussetzungen für die Einstufung erfüllt. Gleiches gilt für die angebotenen Dienste.

Die Übergangsfrist & der Stichtag

Gestern ist der DMA in Kraft getreten. Das neue Gesetz wird allerdings erst in sechs Monaten, also am 2. Mai 2023 für alle betroffenen Unternehmen verbindlich. Danach haben diese zwei Monate Zeit, ihre Dienste, die von den oben genannten Kriterien abgedeckt werden, bei der zuständigen Kommission zu melden.

Die Kommission muss dann spätestens 45 Tage nach der Anmeldung die Entscheidung treffen, ob der DMA für das Unternehmen greift bzw. ob die Schwellenwerte überschritten werden. Nach Bekanntgabe der Entscheidung müssen die Firmen innerhalb von weiteren sechs Monaten, spätestens jedoch bis zum 6. März 2024 ihre Systeme anpassen.

Wie wirkt sich der DMA auf Apple aus?

Die neuen Richtlinien zwingen Apple dazu, seine Systeme und Dienste - zumindest in der EU - weitestgehend zu öffnen. Es könnte passieren, dass wir auf dem iPhone, iPad und Mac nach dem Ablaufen der Übergangsfrist App Stores von Drittanbietern installieren können. Auch das Sideloading von Apps, also das Verteilen von Software außerhalb eines App Stores, müsste für die mobilen Apple-Geräte möglich gemacht werden.

Ein weiterer Punkt ist FaceTime bzw. iMessage. Erst seit Kurzem ist es möglich, einen FaceTime-Anruf via Link zu teilen, sodass zum Beispiel ein Gesprächspartner von seinem Android-Smartphone aus dem Gespräch beitreten kann. iMessage dagegen ist auf die Nutzung eines iPhones, iPads oder Macs beschränkt - hier gibt es bis dato keine Möglichkeit, seine Nachrichten in einem Browser zu lesen.

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