Ericsson setzt Verkaufsverbot für 5G-iPhones in Kolumbien durch

Smartphone
Stefan

Apple darf ab sofort keine neuen iPhones mehr in Kolumbien verkaufen. Auch die Einfuhr ist dem Konzern untersagt. Dem voraus ging ein Rechtsstreit um Patente für 5G-Technologie mit Ericsson.

Ericsson setzt Verkaufsverbot für 5G-iPhones in Kolumbien durch

Konzerne wie Apple haben immer wieder mit Patentstreitigkeiten zu kämpfen. Diese führen oft zu Verkaufsverboten von iPhone und Co., wie man es zuletzt auch hierzulande vor drei Jahren beobachten konnte. Damals lag Apple noch mit dem Halbleiterhersteller Qualcomm im Clinch, was dazu führte, dass die iPhones 7, 8 und X für kurze Zeit nicht mehr verkauft werden durften.

Jetzt ist es wieder zu einem Verkaufsverbot gekommen. Diesmal in Kolumbien, nachdem ein Gericht in der Hauptstadt Bogotá zugunsten des Klägers Ericsson entschieden hat. In Kolumbien dürfen jetzt keine iPhones und iPads mehr verkauft werden, die über ein 5G-Modem verfügen.

Alle Smartphones ab dem iPhone 12 betroffen

Das Gericht in Bogotá hatte bereits im April verfügt, dass Apple die Einfuhr, der Verkauf sowie das Bewerben von Geräten mit 5G-Chip untersagt sei. Geklagt hat das schwedische Unternehmen Ericsson wegen einer vermeintlichen Verletzung eines Patentes der hauseigenen 5G-Technologie (via FOSS Patents). Jetzt, nachdem Ericsson eine Kaution in Höhe von etwa 50.000 US-Dollar hinterlegt hat, wurde der Beschluss in die Tat umgesetzt und eine einstweilige Verfügung erwirkt.

Die entsprechenden Lizenzvereinbarungen sind schon Ende letzten Jahres ausgelaufen, ohne dass die beiden Parteien diese erneuert hatten. Für jedes von Apple verkaufte 5G-Gerät verlangt Ericsson eine Gebühr von fünf Dollar. Konkret sind von der Patentverletzung alle iPhones und iPads mit 5G-Modem betroffen, also das iPhone 12, 13 sowie das iPhone SE der dritten Generation. Das Verkaufsverbot schließt auch iPads mit 5G ein.

Wie geht es weiter?

Wie FOSS Patents berichtet, strebt Apple eine finale Entscheidung über den Rechtsstreit vor einem US-Gericht an. Durch die von Ericsson erwirkte Unterlassungsverfügung ist das allerdings nicht möglich. Dem iPhone-Hersteller wird sich also am Ende mit Ericsson einigen müssen. Das hat 2019 auch schon mit Qualcomm geklappt.

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