Apple darf in Großbritannien nicht mehr mit "Beyond HDR" für das Pro Display XDR werben

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Julia

Wenn Unternehmen in Großbritannien Werbung für ihre Produkte machen, müssen sie damit rechnen, dass die in der Werbung vorkommenden Aussagen durch eine Behörde auf ihre Richtigkeit überprüft werden. In einem aktuellen Fall entschied die Behörde, dass Apple eine Aussage bezüglich des Pro Displays XDR komplett streichen muss, da es sich um eine falsche Aussage handele.

Apple darf in Großbritannien nicht mehr mit

In Großbritannien gibt es das "Advertising Standards Authority", eine Behörde, welche sich mit Werbeaussagen befasst und sie auf ihre Plausibilität hin überprüft. Sind getroffene Aussagen nicht korrekt oder irreführend, kann die Werbung sogar vollständig verboten werden. Vor einigen Jahren gab es diesbezüglich eine Auseinandersetzung mit Apple - Dem Konzern wurde verboten, das iPhone als "Vollwertiges Internet-Device" anzupreisen, da Apple Flash nicht mehr unterstützen wollte. Flash war zu der Zeit noch sehr verbreitet. Die Behörden gaben an, es könne sich also nicht um ein "vollständiges Internet-Device" handeln, wenn nicht alle Aktivitäten im Internet damit ausgeübt werden könnten.

Eine ähnliche Situation gibt es im Moment erneut: Sie betrifft Apples Pro Display XDR und einige diesbezügliche Aussagen.

Apple muss Aussagen aus seiner Werbung für Pro Display XDR streichen

In Großbritannien muss Apple einen großen Teil der Seite bearbeiten, auf dem das Pro Display XDR angeboten wird. Konkret sind gleich zwei unterschiedliche Aussagen betroffen. Zum einem geht es darum, dass Apple behauptet, der Display gehe weit Über die Qualität von HDR hinaus. Nachdem die verantwortliche Behörde von zahlreichen Beschwerden erreicht wurde, dass Apples Aussage nicht der Wahrheit entspräche, wurde diese ausgiebig überprüft. Das Ergebnis: Die Aussage stimmt tatsächlich nicht. Apple musste sie also komplett streichen. Eine weitere betroffene Aussage gibt an, das Kontrastverhältnis des Displays liege bei 1.000.000:1. Apple konnte sich mit der Behörde darauf einigen, dass diese zuerst einmal online bleiben dürfe. Der Konzern plant, unabhängige Tests durchführen zu lassen, die bestätigen, dass das Kontrastverhältnis tatsächlich stimmt.

Die Klage führt nun dazu, dass die Beschreibung des Displays in unterschiedlichen Ländern widersprüchlich ausfällt. in Großbritannien heißt es, der abgedeckte Farbraum des Monitors betrage 99% des P3-Farbraums. In allen anderen Ländern steht nach wie zuvor, dass der Monitor HDR um Längen übertreffe, obwohl dies der Aussage der Advertising Standards Authority zufolge eine falsche Aussage ist.

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