Die Europäische Kommission hat entschieden: Apple muss iOS für Zubehör von Drittanbietern öffnen

iOS
Stefan

Die Europäischen Kommission möchte, dass Apple iOS für Zubehör von Drittanbietern kompatibler macht. Apple beantragte eine Ausnahmegenehmigung – die allerdings jetzt von der EU abgelehnt wurde.

Die Europäische Kommission hat entschieden: Apple muss iOS für Zubehör von Drittanbietern öffnen

Foto-Credits: Apple


Der Digital Markets Act (DMA) hat viel Bewegung in Apples starres Ökosystem gebracht. So können jetzt zum Beispiel Apps und App Stores von anderen Entwicklern installiert werden, man kann aus verschiedenen Standard-Apps wählen und das Sideloading von Apps ist nun auch möglich. Doch die Europäische Kommission verlangt von Apple auch, seine Systeme – vor allem iOS – noch weiter für Hardware von Drittanbietern zu öffnen.

Die EU fordert eine bessere Interoperabilität

Ende letzten Jahres forderte die EU Apple dazu auf, die Vorgaben der Europäischen Kommission umzusetzen und setzte eine Frist bis zum Ende dieses Jahres. Da geht es vor allem um die Interoperabilität mit Geräten anderer Hersteller wie zum Beispiel Smartwatches, Kopfhörer oder VR-Headsets.

Die folgenden Punkte wurden von der EU gefordert:

  • iOS-Benachrichtigungen
  • Aktivitäten im Hintergrund
  • Automatische Audio-Umschaltung
  • Peer-to-Peer-Wi-Fi-Verbindungen mit hoher Bandbreite
  • AirDrop frei für Drittanbieter
  • AirPlay
  • Drahtlose Dateiübertragung im Nahbereich
  • Medien-Casting
  • Annäherungsgesteuertes Pairing
  • Automatische Wi-Fi-Verbindung
  • NFC im Lese-/Schreibmodus

Apple scheitert mit Ausnahmegenehmigung

Nachdem die EU Apple ihre Forderungen mitgeteilt hatte, setzte Apple ein Verfahren in Gang, mit welchem man um Ausnahmen bat. Einige Dinge wie zum Beispiel die Freigabe des NFC-Chips im iPhone hat der Konzern bereits umgesetzt. Andere möchte Apple nicht für Drittanbieter freigeben.

Die Europäische Kommission hat nun auf ihrer Webseite ihre Entscheidung verkündet. In einem 35-seitigen Dokument wird genau erklärt, für welche Punkte Apple eine Ausnahme beantragt hatte. Die EU stellt in dem Schreiben jedoch klar: Für den iPhone-Hersteller werde es keine Ausnahmegenehmigung geben. Es gelten für Apple die gleichen Bedingungen wie für andere Hersteller auch. Apple muss jetzt alle Punkte der Liste abarbeiten. Ein neues Zeitfenster wird in dem Dokument nicht genannt.

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