Initiative für die Privatsphäre: Apple arbeitet an neuem Datenschutz-Bereich

Sonstiges
Stefan

Ab dem 25. Mai greift die neue EU-Datenschutzgrundverordnung und 2019 tritt die geplante ePrivacy-Verordnung in Kraft. Apple nimmt dies zum Anlass um einen neuen Datenschutz-Bereich für Endkunden einzurichten.

In den letzten Wochen wurde wieder vermehrt von Verfehlungen beim Datenschutz berichtet. Nach dem Datenskandal um Cambridge Analytica und Facebook wo die Daten von mehr als 50 Millionen Nutzern ausgewertet wurden berichtet die „Bild am Sonntag" heute dass die Deutsche Post seit 2005 Daten an Parteien verkauft, zuletzt 2017 an die CDU und die FDP. Mit einem aktuellen Smartphone lässt sich so einiges an Nutzerdaten erfassen, und viele Anwender fragen sich ob beispielsweise das eigene Surfverhalten, die abgesetzten Facebook-Postings oder gar was man in einem Messenger tippt nicht auch ausgewertet wird.

Apple-Kunden müssen sich nach Angaben des Konzerns um den Datenschutz keine Sorgen machen. Apple sei nicht an personalisierten Nutzerdaten interessiert, schon gar nicht um diese weiterzuverkaufen. Zwar werden bei der Nutzung eines Apple-Geräts Daten erfasst, diese werden aber durch Differential Privacy zerstückelt und mit den Daten von Millionen anderer Kunden kombiniert. So kann Apple Muster erkennen, allerdings keine Rückschlüsse auf die Person ziehen.

„Auf diese Weise können wir Dinge wie das beliebteste Emoji, die besten QuickType Vorschläge und den Energieverbrauch in Safari herausfinden."

Mit der anstehenden EU-Datenschutzgrundverordnung geht Apple sogar noch einen Schritt weiter und will einen neuen Datenschutz-Bereich einrichten. Dort kann jeder Nutzer alle über ihn von Apple gespeicherten Daten einsehen und auf Wunsch herunterladen. Darüber hinaus kann man seine Daten aktualisieren oder schnell und einfach löschen. Das betrifft auch alle gesammelten Daten von Drittanbieter-Apps. Apple will die neue EU-Datenschutzverordnung so schnell wie möglich umsetzen, der neue Bereich soll Apple-Kunden in Kürze zur Verfügung stehen.

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