Dänisches Gericht: Apple darf keine generalüberholten Geräte als Ersatz liefern

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Ein zweites europäisches Gericht hat entschieden, dass Apples Praxis, statt Neuware generalüberholte Geräte als Ersatz zu liefern, gegen Verbraucherschutzgesetze verstößt. Schon im Juli dieses Jahres gab es in den Niederlanden ein fast identisches Urteil gegen Apple.

Apple tauscht defekte Geräte von Kunden gerne mit einem generalüberholten Gerät aus. Diese sind voll funktionsfähig und laut dem Hersteller genauso streng geprüft wie Neuware. Jedoch hatte schon im Juli dieses Jahres ein niederländisches Gericht entschieden, dass dies nicht genug ist und neue Geräte bereit gestellt werden müssen. Damals hatte nämlich eine Niederländerin dagegen geklagt und vor Gericht gewonnen, sodass Apple den vollen Kaufpreis sowie Zinsen und Gerichtskosten zu zahlen hatte.

Eine ähnliche Richterentscheidung gab es nun in Dänemark, wie Macrumors berichtet. Drei Richter entschieden, dass es gegen das dänische Gesetzt verstößt, wenn statt neuen Geräten generalüberholte geliefert werden. Diese enthalten nämlich recycelte Komponenten, wodurch der Wiederverkaufspreis niedriger ausfällt. Kunden können erwarten ein völlig neues Ersatzgerät zu bekommen, was bei den generalüberholten Geräten nicht der Fall ist, so die Richter.

Damit wird ein Verbraucherschutz-Urteil von 2014 bestätigt, gegen das Apple damals Einspruch einlegte und was wieder zu Ungunsten von Apple ausgefallen ist. Apple kann nun dagegen bei einem höheren Gericht Einspruch einlegen, wobei jedoch fraglich ist welchen Erfolg das haben würde. Ursprünglich ging es dabei um den Austausch eines iPhone 4, welches Apple mittlerweile als obsolet führt, dafür also keinerlei Reparaturen und keine Ersatzteile anbietet.

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