Neue Batterieverordnung: EU-Umweltrat einstimmig für Verbot von fest verbauten Akkus
Das geplante Verbot von Geräten mit Akkus, die man als Endverbraucher nicht selber wechseln kann, hat eine wichtige Hürde genommen. Zum Wochenende wurde die neue Batterieverordnung vom EU-Umweltrat abgesegnet.

Vor gut einer Woche haben wir vom geplanten Aus von Geräten mit einem fest verbauten Akku in der Europäischen Union berichtet. Das EU-Parlament brachte einen Gesetzesvorschlag auf den Weg, der schon zum Beginn des nächsten Jahres greifen soll. Dieser beinhaltet u. a., dass Batterien, deren Lebensdauer kürzer ist als die Lebensdauer des Produkts, in das sie eingebaut sind, grundsätzlich austauschbar sein müssen - und zwar ohne die Verwendung von Spezialwerkzeug.
Die neuen Regeln sollen ab Januar 2023 greifen. Die Voraussetzung ist, wie bei jedem neuen Beschluss des Parlaments, dass der jeweilige Ministerrat dem Ganzen zustimmt. Im Fall der neuen Batterieverordnung ist das nun geschehen.
Nachhaltiger Umgang mit Batterien
Neben der Nachhaltigkeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette, die beispielsweise einen CO2-Fußabdruck von Batterien für Elektrofahrzeuge beinhaltet, umfassen die neuen Regeln das bereits erwähnte Verbot für fest verbaute Akkus. Während ein Smartphone aus technischer Sicht seinen Dienst noch verrichtet, kann ein stark verschlissener Akku die Nutzung immens beeinträchtigen.
Der Akkutausch kann jedoch vom Kunden ohne entsprechendes Werkzeug nicht selber vorgenommen werden. Zudem benötigt man das notwendige Fachwissen, da man das Gerät beim eigenmächtigen Akkuwechsel sonst beschädigen könnte. Hier würde also die neue Batterieverordnung greifen, da das Ende der Lebensdauer des Smartphones noch nicht erreicht wurde.
EU-Umweltrat stimmt für das neue Gesetz
Auf der Webseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) wurde nun der zugehörige Beschluss des EU-Umweltrats veröffentlicht. Der Rat hat die neue Batterieverordnung demnach einstimmig angenommen. Es folgt jetzt das sogenannte "Trilogverfahren" zwischen den EU-Mitgliedstaaten, dem EU-Parlament und der EU-Kommission.
Die finale Einigung soll zeitnah erzielt werden und die bisherige Batterie-Richtlinie der EU aus dem Jahr 2006 ersetzen. Tritt das Gesetz ab Januar 2023 wie geplant in Kraft, haben die Hersteller dann acht Jahre Zeit für die Umsetzung.
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