Aktionsplan für Kreislaufwirtschaft: Europäische Kommission beschließt Recht auf Reparatur

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Stefan

Für Apple und andere Hersteller von Smartphones könnten bald ganz düstere Zeiten anbrechen. Die Europäische Kommission hat gestern einen Beschluss veröffentlicht, der sich rund um den "Grünen Deal" dreht und u. a. erweiterte Rechte für Verbraucher wie das Recht auf Reparatur vorsieht.

Aktionsplan für Kreislaufwirtschaft: Europäische Kommission beschließt Recht auf Reparatur

Die Zeiten, in denen man durch das einfache Lösen der Geräterückseite den Akku eines Smartphones entnehmen und eine Austauschbatterie einsetzten konnte, sind schon lange vorbei. Neben Apple nutzen beispielsweise auch nahezu alle Hersteller von Android-Smartphones dieses Konzept. Das macht es unerfahrenen Nutzern schwer, den Akku ihres Handys ohne fachliche Hilfe zu wechseln.

Ende Februar haben wir darüber berichtet, dass das Europäische Parlament es dem Endkunden in Zukunft angeblich leichter machen will, den Akku seines Smartphones zu tauschen. Die Information basierte auf einer Meldung der niederländischen Redaktion von "Het Financieele Dagblad", die allerdings zum damaligen Zeitpunkt nicht offiziell zugänglich war.

Apple & Co künftig mit wechselbaren Akkus

Mit dem Beschluss, den die Europäische Kommission gestern auf ihrer Webseite veröffentlicht hat, scheint das Ganze nun als Gesetz verankert zu werden. Der "Aktionsplan für Kreislaufwirtschaft" beinhaltet zahlreiche Punkte, die schon ab dem nächsten Jahr für alle Hersteller von Elektrogeräten verpflichtend werden könnten.

Für Akkus gelte künftig ein "neuer Rechtsrahmen für Batterien zur Verbesserung der Nachhaltigkeit und zur Stärkung des Kreislaufpotenzials". Das bedeutet nichts anderes, als dass Apple, Samsung und alle anderen betroffenen Unternehmen wieder eine leicht abnehmbare Geräterückseite in ihre Smartphones und Tablets integrieren müssten.

Mit dem Beschluss der EU-Kommission wäre dann der geleakte Gesetzesvorschlag des Europäischen Parlaments hinfällig, da der Aktionsplan ab Inkrafttreten automatisch für alle Hersteller gilt.

Recht auf Reparatur

Ein weiterer Punkt aus dem Strategiepapier der EU-Kommission ist das Recht auf Reparatur. Aktuelle Geräte sind vom Design her nicht mehr dafür konzipiert, repariert zu werden. Das habe laut dem Aktionsplan zahlreiche negative Einwirkungen auf die Umwelt, aber auch auf die Wirtschaft, da viele kleinere Reparaturbetriebe in der Vergangenheit schließen mussten.

Unter dem Punkt "Stärkung der Position der Verbraucher" findet sich folgender Passus, der alle Hersteller in Zukunft zwangsläufig zum Umdenken bewegen wird, wenn sie ihre Produkte weiterhin in der EU verkaufen möchten:

"Die Verbraucher werden Zugang zu zuverlässigen Informationen im Hinblick auf die Reparierbarkeit und Haltbarkeit von Produkten haben, damit sie ökologisch nachhaltige Entscheidungen treffen können. Die Verbraucher werden ein echtes „Recht auf Reparatur“ haben."

Im Garantie- bzw. Gewährleistungsfall hätten Verbraucher dann das Recht auf die Reparatur des alten Geräts, anstatt ein Tauschgerät zu erhalten. Im Fall des iPhones oder iPads müsste Apple sich zudem von seiner restriktiven Politik lösen, und nicht nur autorisierten Betrieben Zugang zu Ersatzteilen, Betriebsmitteln und speziellen Werkzeugen ermöglichen.

Einheitliche Ladegeräte

In seiner aktuellen Form wird im "Aktionsplan für Kreislaufwirtschaft" nicht näher auf die einheitliche Ladebuchse eingegangen, die vom Europäischen Parlament Ende Januar gefordert wurde. Wir sind aber sicher, dass die Vereinheitlichung von Ladegeräten ebenfalls ganz oben auf der Agenda der EU steht.

Die Umsetzung der im Januar veröffentlichten Rechtsvorschrift war ursprünglich für Juli dieses Jahres geplant. Es kann aber durchaus sein, dass die EU-Kommission diesen Punkt explizit mit in den Aktionsplan des "Grünen Deals" aufnimmt und die einheitliche Ladebuchse dann auch erst frühestens 2021 für die Hersteller verbindlich wird.

Wann der neue "Aktionsplan für Kreislaufwirtschaft" Apple und Co letztendlich in die Pflicht nimmt, ist noch nicht klar. Sobald die Änderungen allerdings zum Gesetz werden, werden nicht nur für Verbraucher neue Zeiten anbrechen, sondern auch für die Hersteller, die ihre Geräte dann teilweise komplett neu konzipieren müssen.

1 Kommentar
*Kopfschüttel*

Ich finde es nicht richtig! Wenn ich mein iPhone aufschrauben darf, kann ich mir dann sicher sein, dass es danach immer noch entsprechend wasserdicht ist?? Mir wäre das zu unsicher. Ich werde von der Option, es selber reparieren zu können, keinen Gebrauch machen. Ich lasse das nur aktuell authorisierte Stellen machen. Sicher ist sicher! Und wenn ich ein Tauschgerät bekommen sollte, werden alle Hersteller in der Lage sein, ihre Altgeräte zu recyceln. Bitte klärt mich auf falls ich falsch liege, aber so stehe ich aktuell der Sache entgegen.

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