Sparkasse hat kein Interesse mehr an der Öffnung der NFC-Schnittstelle im iPhone

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Stefan

Vor gut einem Jahr forderte der Deutsche Sparkassen- und Giroverband e.V. Apple dazu auf, den NFC-Chip im iPhone für Hersteller von Apps vollständig freizugeben. Jetzt rudert man zurück: Die Sparkasse hat kein Interesse mehr an der Freigabe der NFC-Schnittstelle.

Sparkasse hat kein Interesse mehr an der Öffnung der NFC-Schnittstelle im iPhone

Apps von Banken und Bezahldienstleistern können im Alltag beim Bezahlen an der Kasse mit vollem Funktionsumfang nur genutzt werden, wenn diese Zugriff auf den NFC-Chip im Smartphone haben. Was bei Android-Geräten mittlerweile der Standard ist, ist bei Apple noch nicht vorgesehen. Verständlich, da der iPhone-Hersteller mit Apple Pay und der Apple Card eigene Lösungen anbietet, die darüber hinaus noch perfekt in den Apple-Ökokosmos integriert sind.

Gegenüber der Redaktion von Finance Forward gab ein Sprecher des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV) nun bekannt: Die Sparkasse hat aktuell kein Interesse mehr an der vollständigen Freigabe der NFC-Schnittstelle im iPhone. Es existieren keine Pläne seitens der Bank, eine solche Öffnung zu erwirken.

Die Kreditkarten der Sparkasse lassen sich nun seit mehreren Wochen in der Wallet App hinterlegen und mit Apple Pay verknüpfen. Zudem wird im Lauf des Jahres die Girocard dazukommen, über die weitaus mehr Kunden verfügen, als es bei der Sparkassen-Kreditkarte der Fall ist. Laut dem Newsportal Finanz Szene konnte die Sparkasse in den ersten zehn Tagen nach der Einführung von Apple Pay schon 200.000 Aktivierungen vermelden.

Unser Ziel war und ist es, allen Kunden mobiles Bezahlen zu ermöglichen – unabhängig vom Endgerät“, erklärte der Sprecher des DSVG weiter. „Mit der Einführung von Apple Pay haben wir dieses Ziel erreicht.

Unabhängig davon möchte die Bundesregierung Apple zu einer vollständigen Öffnung der NFC-Schnittstelle zwingen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde Ende November letzten Jahres erarbeitet. Ob und wann dieser in ein geltendes Gesetz übergeht, ist noch nicht bekannt.

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