Alternative Bezahlmöglichkeiten im App Store: Apple geht in Berufung

Apple
Hendrik

Nachdem die zuständige Richterin Apples Antrag auf Fristverlängerung abgelehnt hat, wendet sich das Unternehmen nun an die nächsthöhere Instanz. Sollte dieser Versuch ebenfalls scheitern, muss Apple den Hinweis auf alternative Bezahlmöglichkeiten ab dem 9. Dezember dulden. 

Alternative Bezahlmöglichkeiten im App Store: Apple geht in Berufung

In den letzten Jahren sah sich Apple einer größer werdenden Anzahl an gerichtlichen Verfahren ausgesetzt. Dabei stellt der Fall zwischen Apple und Epic Games den wohl prominentesten Fall dar. Da die Richterin urteilte, dass Apple keine Monopolstellung innehat, kann sich der iPhone-Hersteller im Großen und Ganzen als Gewinner des Verfahrens sehen. Allerdings erkannte das Gericht wettbewerbswidriges Verhalten aufgrund der Tatsache an, dass Apple App-Entwicklern vorschreibt, In-App-Käufe über das eigene Bezahlsystem abzuwickeln.

Richterin Yvonne Gonzalez Rogers gab Cupertino 90 Tage Zeit entsprechende Anpassungen vorzunehmen. Ab dem 9. Dezember sollen Entwickler per Link oder Button auf andere Bezahlmöglichkeiten verweisen dürfen. 

Milliardenschweres Geschäft in Gefahr

Was sich für Außenstehende nach einer Lappalie anhört, hat für Apple weitreichende (finanzielle) Folgen. Aktuell sind Entwickler von Anwendungen, mit einigen Ausnahmen, dazu gezwungen, Bezahlungen in einer App über den von Apple festgelegten Zahlvorgang abzuwickeln. Dabei behält Apple eine Provision in Höhe von 15 oder 30 Prozent ein. Der Hinweis oder die Integration auf andere Bezahldienstleister ist laut den App Store Guidelines streng verboten. 

Weil das Gericht in diesem Punkt ein wettbewerbsverzerrendes Verhalten feststellen konnte, ordnete es die entsprechende Anpassung mit Stichtag zum 9. Dezember an. Und da Entwickler ab diesem Zeitpunkt auf andere Dienstleister mit besseren Konditionen zurückgreifen werden und das Geschäft mit der sogenannten Apple Tax ein milliardenschweres ist, fürchtet Apple in Zukunft erhebliche Umsatzeinbußen. 

Richterin schmettert Antrag auf Fristverlängerung ab

Dass Apple diesen Kampf angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung nicht widerstandslos aufgeben wird, ist für Marktbeobachter keine Überraschung. Bereits in der letzten Woche lehnte Rogers einen beantragten Aufschub zur Umsetzung der Änderungen ab. Die Richterin begründete ihre Entscheidung mit fehlenden neuen Argumenten seitens Apple. 

Experten gingen davon aus, dass Apple auf diese Weise lediglich das umsatzstarke Weihnachtsgeschäft sichern wollte. Mit der erneuten Entscheidung bestätigte das Gericht die umzusetzenden Änderungen im App Store bis zum 9. Dezember.

Apple geht in Berufung

Apple wird juristisch aktuell von Gibson, Dunn & Crutcher LLP und Paul, Weiss, Rifkind, Wharton & Garrison LLP vor Gericht vertreten. Die Rechtsexperten legen stellvertretend für das Unternehmen Berufung bei der nächsthöheren Instanz ein und begründen diese damit, dass das Gericht bei seiner Entscheidung deutlich zu weit gegangen sei. 

Da nur ein Entwickler gegen Apple geklagt hat, sei eine solche Verfügung für alle Entwickler zu weitreichend. Sofern das Berufungsverfahren nicht zugunsten von Apple entschieden wird, dürfte der Weg für alternative Bezahlmethoden ab dem 9. Dezember frei sein. 

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