Touch ID in Fernbedienung: Apple sichert sich Patent
Wer seinen Apple TV gegen unberechtigten Zugriff schützen möchte, kommt bislang um die Hinterlegung eines PIN-Codes nicht herum. Einer kürzlich veröffentlichten Schutzschrift zufolge, könnte die dazugehörige Fernbedienung zukünftig mit einem Touch-ID-Sensor ausgestattet werden.

Auf der Box befinden sich mitunter eine Menge private Inhalte, die durchaus entsprechend geschützt werden sollten. Da sich die Sperrung per Code jedoch in der Praxis als äußerst nervig herausgestellt hat, verzichten viele Nutzer schlicht auf die Hinterlegung einer entsprechenden Entsperr-PIN. Beim iPhone und beim Mac hat Apple bereits vor Jahren reagiert und einen Fingerabdrucksensor installiert, der nur dem Berechtigten Zugriff auf das jeweilige Gerät gewährt.
Wie nun bekanntwurde, hat das US-Patent- und Markenamt Apple ein neues Patent (Nr. 11,210,884) zugesprochen, indem die Funktionsweise einer Fernbedienung mit einem eingebauten Fingerabdrucksensor beschrieben wird. Apple bestätigt in der Patentbeschreibung, dass die Fernbedienung bei Fernsehern und HomeKit-Geräten Verwendung finden kann.
Identifizierung mehrerer Nutzer
Apple verfolgt mit der Fernbedienung das Ziel, mehrere Personen anhand ihres Fingerabdrucks unterscheiden zu können und der jeweiligen Person nur die entsprechend hinterlegten Funktionen freizugeben. Darüber hinaus erwägt Apple, mehrere Sensoren gleichzeitig arbeiten zu lassen, um ein höheres Maß an Sicherheit gewährleisten zu können.
Bei der Art der Übertragung hat sich Apple laut der Schutzschrift nicht auf eine Möglichkeit festgelegt. Demnach könnten die durch die Fernbedienung zusammengetragenen Daten per Infrarot, sichtbares Licht, Ton, Bluetooth, WLAN, NFC oder andere Funk-Standards übertragen werden.
Angesichts der Tatsache, dass Apple Jahr für Jahr hunderte Patente eintragen und schützen lässt und es nur wenige tatsächlich bis zum Prozess der Umsetzung schaffen, kann man zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht von einer weiteren Entwicklung ausgehen - auch wenn das in der Schutzschrift beschriebene Verfahren durchaus einen Mehrwert für einen Großteil der Nutzer darstellen würde.
Zwischen der Beantragung und der nun erfolgten Zuteilung vergingen seit August 2019 mehr als zwei Jahre.
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