App Store: Apple droht erneute Sammelklage - dieses Mal aus Frankreich

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Hendrik

Apple muss sich in Kürze einer neuen gerichtlichen Auseinandersetzung stellen. In Frankreich formiert sich eine Sammelklage, die gegen Cupertinos Geschäftsmodell in Bezug auf den App Store vorgehen will. 

App Store: Apple droht erneute Sammelklage - dieses Mal aus Frankreich

In der Europäischen Union haben die Gesetzgeber mit dem Digital Markets Act bereits klare Verhältnisse geschaffen. Das umstrittene Gesetz tritt vermutlich im kommenden Jahr in allen EU-Mitgliedsländern in Kraft und soll fortan die Macht einflussreicher Unternehmen aus der Techbranche einschränken. In den Vereinigten Staaten könnte es schon bald ähnliche Regelungen geben. 

Unabhängig von der Entwicklung auf Gesetzesebene schwelen noch immer offene Feuer zwischen Apple und verschiedenen Klägern. Unter anderem ist die juristische Auseinandersetzung zwischen Apple und Epic Games noch immer nicht beigelegt. Hierbei geht es um die von Apple erhobenen Provisionen, die Entwickler von iOS-Apps abtreten müssen und das fragwürdige System der In-App-Käufe. 

Sammelklage aus Frankreich

In diesen Tagen bekommt der iPhone-Hersteller erneut Post vom Bundesbezirksgericht in Oakland. In Frankreich hat sich eine weitere Sammelklage formiert, die durch die bekannte internationale Anwaltskanzlei Hagens Berman angeführt wird. Den Stein ins Rollen gebracht haben die französischen Verlagsunternehmen Figaro und L'Équipe sowie der Branchenverband Geste. 

Einem Bericht von Reuters zufolge nimmt die Klage ebenfalls das App-Store-Geschäftsmodell von Apple ins Visier. Die Kläger werfen dem kalifornischen Unternehmen vor, gegen US-amerikanisches Wettbewerbsrecht zu verstoßen. Cupertino missbrauche seine Monopolstellung beim Vertrieb von Apps auf iOS und iPadOS, indem es App Stores von Drittanbietern ausgrenze. 

Nur aus diesem Grund wäre Apple in der Lage die aus Sicht der Kläger deutlich überzogenen Provisionen in Höhe von 30 Prozent zu berechnen. Dazu kommt die von Entwicklern zu zahlende Jahresgebühr in Höhe von 99 Dollar, die ebenfalls dazu beiträgt, dass Innovationen verhindern werden.  

Unterlassung und Srafschadensersatz gefordert

In der Klageschrift heißt es unter anderem: "Apples Maßnahmen dienen dazu, den Wettbewerb zu zerstören." Ziel der bekannten Anwaltskanzlei ist es, Cupertino das vorgeworfene wettbewerbswidrige Verhalten zu untersagen. Doch damit nicht genug: Als weiteres Ziel wird die Zahlung von Strafschadensersatz gefordert, da Apple gegen US-amerikanische und kalifornische Gesetze verstoßen habe.

Die tätige Kanzlei Hagens Berman ist im Zusammenhang mit Apple-Klagen kein unbeschriebenes Blatt. In der Vergangenheit konnten die Verantwortlichen bereits zwei Gerichtsverfahren gegen Apple zugunsten ihrer Mandanten entscheiden, unter anderem im Jahr 2016 in Bezug auf die Festlegung von E-Book-Preisen. 

Zur bevorstehenden gerichtlichen Auseinandersetzung mit den französischen Verlagsgruppen hat sich Apple bisher noch nicht geäußert. 

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