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Oberverwaltungsgericht NRW verbietet StreamOn-Dienste der Telekom

Die Telekom muss ihre StreamOn-Angebote umstrukturieren: Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Dienste in ihrer jetzigen Form als rechtswidrig erklärt.

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AppTickerTeam
16.07.20192 Min. Lesezeit
Oberverwaltungsgericht NRW verbietet StreamOn-Dienste der Telekom
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Die StreamOn-Dienste der Telekom erfreuen sich bei den Kunden des Bonner Konzerns großer Beliebtheit. Je nach Genre wird gegen eine geringe monatliche Gebühr oder als kostenloses Abo das Datenvolumen bestimmter Partner-Apps nicht mehr vom gebuchten Kontingent abgezogen.

Mit dem kürzlich gestarteten StreamOn Social&Chat können Telekom-Kunden zum Beispiel unbegrenzt Videos auf YouTube, Netflix oder Amazon Prime Video anschauen oder Nachrichten in bestimmten Messengern versenden, ohne auf ihr Datenvolumen achten zu müssen. Mit StreamOn Gaming wird die genutzte Bandbreite von Spielen wie Fortnite oder Pokémon GO nicht berechnet.

Oberverwaltungsgericht NRW schiebt der Telekom den Riegel vor

Wie auf der Webseite des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen zu lesen ist, erachten die Richter das StreamOn-Angebot als rechtswidrig. Nachdem bereits das Verwaltungsgericht in Köln StreamOn vor neun Monaten in seiner jetzigen Form entweder verbieten wollte oder eine Nachbesserung forderte, kam nun auch die Justiz in der nächsten Instanz zum gleichen Urteil.

Konkret störten sich die Richter an der eingeschränkten Verfügbarkeit des Dienstes. So gelten die gebuchten Flatrates nur für Deutschland. Befindet sich ein Kunde der StreamOn gebucht hat im Ausland und nutzt das Angebot dort, wird ihm das verbrauchte Datenvolumen von seinem regulären Kontingent abgezogen.

Zudem willigt der Kunde beim Buchen von StreamOn-Diensten ein, dass seine Bandbreite beim Betrachten von Videos auf maximal 1,7 Mbit/s gedrosselt wird. Dies schließt nach Ansicht des Gerichts das Anschauen von HD-Inhalten aus. Mit beiden Punkten verstößt die Telekom laut dem Beschluss gegen die europäische Roaming-Regelungen sowie gegen den europarechtlich verankerten Grundsatz der Netzneutralität.

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts NRW wurde auf deren Webseite veröffentlicht. Die Telekom hat die StreamOn-Dienste bisher noch nicht vom Netz genommen, im Kundencenter sind die Optionen noch verfügbar. Wie die Telekom handeln wird, ob StreamOn vom Netz geht oder ob der Konzern die Beschränkungen aufhebt, ist im Moment noch nicht bekannt.

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